
Die globale Einwanderungsfirma Fragomen berichtete am 26. Dezember, dass China die Fingerabdruckerfassung für Kurzzeitvisumantragsteller (Aufenthalt ≤ 180 Tage) an seinen Konsulaten in Australien, Kanada, Irland, der Sonderverwaltungsregion Macao, Neuseeland, den Palästinensischen Gebieten, Singapur und dem Vereinigten Königreich bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin aussetzen wird. Die ursprünglich für diesen Monat geplante Ausnahmeregelung gilt für Touristen- (L), Geschäfts- (M/F), Familienbesuchs- (Q2/S2) und Kurzzeitstudienvisa (X2) und steht auch Drittstaatsangehörigen offen, die an diesen Standorten beantragen.
Die chinesischen Behörden argumentieren, dass moderne Risikoanalyse-Tools und vorausgehende Passagierdaten die Fingerabdrücke für Niedrigrisikogruppen überflüssig machen, wodurch die Kapazitäten an den Schaltern entlastet und die Kosten für Antragsteller gesenkt werden. Viel frequentierte Standorte wie London und Sydney bearbeiten täglich mehr als 1.000 Kurzzeitvisumanträge; das Konsulatspersonal schätzt, dass die Ausnahmeregelung die Wartezeiten um jeweils drei Minuten verkürzt und so wöchentlich rund 50 Arbeitsstunden einspart.
Für Manager der Unternehmensmobilität ist die Verlängerung bedeutsam: Entsandte können die persönliche Antragstellung an akkreditierte Agenten delegieren, ohne weite Wege nur für biometrische Erfassung auf sich nehmen zu müssen. Arbeitgeber, die saisonale Techniker nach China entsenden – etwa in den Bereichen Bergbau, Luftfahrt und Filmproduktion – profitieren von schnelleren Bearbeitungszeiten und geringeren Gebühren für Reisebüros.
Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Langzeit-Arbeitsvisa (Z), Journalistenvisa (J1), Studentenvisa (X1) oder Familienzusammenführungsvisa (Q1/S1), für die weiterhin Fingerabdrücke bei der Einreise in die chinesische Exit-Entry-Biometrie-Datenbank erfasst werden. Die Konsulate behalten sich vor, bei Risikofällen Fingerabdrücke anzufordern; Antragsteller mit früheren Überziehungen oder Vorstrafen können weiterhin vorgeladen werden.
Praktischer Tipp: Reisende, die bereits von einer früheren Ausnahmeregelung profitiert haben, sollten beim Eintritt nach China weiterhin die ausgedruckte Bestätigung mitführen, da einige Fluggesellschaften beim Check-in den Nachweis der biometrischen Befreiung verlangen.
Die chinesischen Behörden argumentieren, dass moderne Risikoanalyse-Tools und vorausgehende Passagierdaten die Fingerabdrücke für Niedrigrisikogruppen überflüssig machen, wodurch die Kapazitäten an den Schaltern entlastet und die Kosten für Antragsteller gesenkt werden. Viel frequentierte Standorte wie London und Sydney bearbeiten täglich mehr als 1.000 Kurzzeitvisumanträge; das Konsulatspersonal schätzt, dass die Ausnahmeregelung die Wartezeiten um jeweils drei Minuten verkürzt und so wöchentlich rund 50 Arbeitsstunden einspart.
Für Manager der Unternehmensmobilität ist die Verlängerung bedeutsam: Entsandte können die persönliche Antragstellung an akkreditierte Agenten delegieren, ohne weite Wege nur für biometrische Erfassung auf sich nehmen zu müssen. Arbeitgeber, die saisonale Techniker nach China entsenden – etwa in den Bereichen Bergbau, Luftfahrt und Filmproduktion – profitieren von schnelleren Bearbeitungszeiten und geringeren Gebühren für Reisebüros.
Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Langzeit-Arbeitsvisa (Z), Journalistenvisa (J1), Studentenvisa (X1) oder Familienzusammenführungsvisa (Q1/S1), für die weiterhin Fingerabdrücke bei der Einreise in die chinesische Exit-Entry-Biometrie-Datenbank erfasst werden. Die Konsulate behalten sich vor, bei Risikofällen Fingerabdrücke anzufordern; Antragsteller mit früheren Überziehungen oder Vorstrafen können weiterhin vorgeladen werden.
Praktischer Tipp: Reisende, die bereits von einer früheren Ausnahmeregelung profitiert haben, sollten beim Eintritt nach China weiterhin die ausgedruckte Bestätigung mitführen, da einige Fluggesellschaften beim Check-in den Nachweis der biometrischen Befreiung verlangen.
Quelle: Fragomen Immigration Alert