
Italiens Haushaltsgesetz 2026, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, bringt die erste bedeutende Änderung seit zwei Jahrzehnten bei den Regeln zur italienischen Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder italienischer Eltern. Nach dem bisherigen System hatten Eltern nur 12 Monate nach der Geburt Zeit, eine Absichtserklärung (dichiarazione di volontà) einzureichen, wenn das Kind die italienische Staatsbürgerschaft jure sanguinis erhalten sollte. Wird diese Frist versäumt, musste man bis zum 18. Lebensjahr warten und dann ein deutlich komplizierteres Einbürgerungsverfahren durchlaufen.
Das neue Gesetz verlängert diese Frist für Kinder, die am oder nach dem 25. Mai 2025 geboren wurden, auf 36 Monate. Zudem entfällt die bisherige Verwaltungsgebühr von 250 Euro, die an das Innenministerium zu zahlen war, sodass die Antragstellung bei fristgerechter Einreichung nun komplett kostenfrei ist. Einwanderungsanwälte erwarten, dass diese Änderung den Druck auf die Konsulate verringert, die es bisher schwer hatten, die Anträge innerhalb der einjährigen Frist zu bearbeiten – insbesondere in Ländern mit großen italienischen Gemeinschaften wie Brasilien, Argentinien und den USA.
Für Familien mit Kindern, die vor dem 25. Mai 2025 geboren wurden, sieht das Haushaltsgesetz eine Übergangsfrist vor: Die Eltern haben bis zum 31. Mai 2026 Zeit, die Erklärung einzureichen, müssen aber weiterhin die Gebühr von 250 Euro zahlen. Anträge, die vor dem 1. Januar 2026 eingereicht wurden, werden nicht erstattet.
Praktisch bietet die Änderung multinationalen Arbeitgebern eine klarere Möglichkeit, EU-Pässe für die abhängigen Kinder ihrer Mitarbeiter zu sichern und so langfristige Mobilitätsrisiken zu reduzieren. Global Mobility Teams sollten berechtigte Entsandte auf die verlängerte Frist und den Wegfall der Gebühr hinweisen, damit sie das kostenfreie Zeitfenster nutzen können, solange die Nachfrage bei den Konsulaten noch überschaubar ist.
In Zukunft wird das Innenministerium voraussichtlich ergänzende Vorschriften veröffentlichen, die Dokumentationsanforderungen und elektronische Einreichungsmöglichkeiten präzisieren. Unternehmen mit umfangreichen internen Staatsbürgerschaftsprogrammen sollten diese Updates genau verfolgen und ihre internen Zeitpläne entsprechend anpassen.
Das neue Gesetz verlängert diese Frist für Kinder, die am oder nach dem 25. Mai 2025 geboren wurden, auf 36 Monate. Zudem entfällt die bisherige Verwaltungsgebühr von 250 Euro, die an das Innenministerium zu zahlen war, sodass die Antragstellung bei fristgerechter Einreichung nun komplett kostenfrei ist. Einwanderungsanwälte erwarten, dass diese Änderung den Druck auf die Konsulate verringert, die es bisher schwer hatten, die Anträge innerhalb der einjährigen Frist zu bearbeiten – insbesondere in Ländern mit großen italienischen Gemeinschaften wie Brasilien, Argentinien und den USA.
Für Familien mit Kindern, die vor dem 25. Mai 2025 geboren wurden, sieht das Haushaltsgesetz eine Übergangsfrist vor: Die Eltern haben bis zum 31. Mai 2026 Zeit, die Erklärung einzureichen, müssen aber weiterhin die Gebühr von 250 Euro zahlen. Anträge, die vor dem 1. Januar 2026 eingereicht wurden, werden nicht erstattet.
Praktisch bietet die Änderung multinationalen Arbeitgebern eine klarere Möglichkeit, EU-Pässe für die abhängigen Kinder ihrer Mitarbeiter zu sichern und so langfristige Mobilitätsrisiken zu reduzieren. Global Mobility Teams sollten berechtigte Entsandte auf die verlängerte Frist und den Wegfall der Gebühr hinweisen, damit sie das kostenfreie Zeitfenster nutzen können, solange die Nachfrage bei den Konsulaten noch überschaubar ist.
In Zukunft wird das Innenministerium voraussichtlich ergänzende Vorschriften veröffentlichen, die Dokumentationsanforderungen und elektronische Einreichungsmöglichkeiten präzisieren. Unternehmen mit umfangreichen internen Staatsbürgerschaftsprogrammen sollten diese Updates genau verfolgen und ihre internen Zeitpläne entsprechend anpassen.
Quelle: Mazzeschi Immigration Law