
Deutschland hat die Visumpflicht für indische Passinhaber bei Flughafentransit abgeschafft
Ein bedeutender Schritt zur Erleichterung für indische Flugreisende: Deutschland hat die Pflicht zur Beantragung eines Flughafentransitvisums für Inhaber indischer Pässe aufgehoben. Dies wurde am 12. Januar 2026 während des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz in Neu-Delhi bekanntgegeben. Indische Reisende, die über Drehkreuze wie Frankfurt, München oder Berlin weiterfliegen, benötigen künftig kein Schengen-„Typ A“-Transitvisum mehr, sofern sie sich im internationalen Transitbereich aufhalten und ihren Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden antreten.
Hintergrund: Bislang mussten indische Passagiere, die über Deutschland in die Amerikas, nach Europa, Afrika oder Lateinamerika reisten, eine zusätzliche Bearbeitungszeit von meist 5–7 Tagen einplanen und eine Gebühr von 60 Euro zahlen, um das Transitvisum zu erhalten. Fluggesellschaften sahen sich zudem mit kurzfristigen Ausladungen konfrontiert, wenn Reisende ohne gültige Erlaubnis am Flughafen erschienen – was zu wirtschaftlichen und reputativen Problemen führte. Die Abschaffung der Visumpflicht folgt monatelangem Lobbying indischer Fluggesellschaften, der Reisebranche und des indischen Außenministeriums, die argumentierten, dass Deutschlands Regelung im Vergleich zu anderen EU-Drehkreuzen wie Paris-CDG oder Amsterdam-Schiphol veraltet sei.
Auswirkungen für Unternehmen: Die Änderung wird die Transitzeiten für Geschäftsreisende und internationale Entsandte deutlich vereinfachen und indischen Exporteuren sowie KMU mehr flexible Routen nach Lateinamerika und Afrika eröffnen – Märkte, die häufig über Lufthansa und Condor bedient werden. Reiseverantwortliche schätzen Einsparungen von 5.500 bis 7.000 Rupien pro Reise durch Wegfall von Visagebühren, Kurierkosten und Produktivitätsverlusten. Fluggesellschaften rechnen bis Ende des ersten Quartals 2026 mit einem Anstieg des Transitverkehrs zwischen Indien und Deutschland um 10–12 %.
Praktische Hinweise: 1) Die Visafreiheit gilt nur für Lufttransit von unter 24 Stunden; wer die Transitzone verlässt, benötigt weiterhin ein Schengen-C-Visum. 2) Reisende sollten bestätigte Anschlussflugtickets mitführen und sich im Transitbereich aufhalten. 3) Indische Staatsbürger, die über Deutschland nach Nordamerika reisen, müssen weiterhin die erforderlichen ESTA- oder ETA-Genehmigungen für ihr Endziel besitzen.
Übergeordnete Bedeutung: Die Visafreiheit war eines der zentralen Themen der 19 Memoranden, die beim Merz-Modi-Gipfel unterzeichnet wurden – neben Kooperationen in der Verteidigungsindustrie und Investitionen in grünen Wasserstoff. Mobilitätsexperten sehen in Berlins Schritt ein Signal für andere EU-Staaten, ihre Verfahren für den weltweit am schnellsten wachsenden Auslandsreisemarkt zu vereinfachen.
Ein bedeutender Schritt zur Erleichterung für indische Flugreisende: Deutschland hat die Pflicht zur Beantragung eines Flughafentransitvisums für Inhaber indischer Pässe aufgehoben. Dies wurde am 12. Januar 2026 während des Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz in Neu-Delhi bekanntgegeben. Indische Reisende, die über Drehkreuze wie Frankfurt, München oder Berlin weiterfliegen, benötigen künftig kein Schengen-„Typ A“-Transitvisum mehr, sofern sie sich im internationalen Transitbereich aufhalten und ihren Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden antreten.
Hintergrund: Bislang mussten indische Passagiere, die über Deutschland in die Amerikas, nach Europa, Afrika oder Lateinamerika reisten, eine zusätzliche Bearbeitungszeit von meist 5–7 Tagen einplanen und eine Gebühr von 60 Euro zahlen, um das Transitvisum zu erhalten. Fluggesellschaften sahen sich zudem mit kurzfristigen Ausladungen konfrontiert, wenn Reisende ohne gültige Erlaubnis am Flughafen erschienen – was zu wirtschaftlichen und reputativen Problemen führte. Die Abschaffung der Visumpflicht folgt monatelangem Lobbying indischer Fluggesellschaften, der Reisebranche und des indischen Außenministeriums, die argumentierten, dass Deutschlands Regelung im Vergleich zu anderen EU-Drehkreuzen wie Paris-CDG oder Amsterdam-Schiphol veraltet sei.
Auswirkungen für Unternehmen: Die Änderung wird die Transitzeiten für Geschäftsreisende und internationale Entsandte deutlich vereinfachen und indischen Exporteuren sowie KMU mehr flexible Routen nach Lateinamerika und Afrika eröffnen – Märkte, die häufig über Lufthansa und Condor bedient werden. Reiseverantwortliche schätzen Einsparungen von 5.500 bis 7.000 Rupien pro Reise durch Wegfall von Visagebühren, Kurierkosten und Produktivitätsverlusten. Fluggesellschaften rechnen bis Ende des ersten Quartals 2026 mit einem Anstieg des Transitverkehrs zwischen Indien und Deutschland um 10–12 %.
Praktische Hinweise: 1) Die Visafreiheit gilt nur für Lufttransit von unter 24 Stunden; wer die Transitzone verlässt, benötigt weiterhin ein Schengen-C-Visum. 2) Reisende sollten bestätigte Anschlussflugtickets mitführen und sich im Transitbereich aufhalten. 3) Indische Staatsbürger, die über Deutschland nach Nordamerika reisen, müssen weiterhin die erforderlichen ESTA- oder ETA-Genehmigungen für ihr Endziel besitzen.
Übergeordnete Bedeutung: Die Visafreiheit war eines der zentralen Themen der 19 Memoranden, die beim Merz-Modi-Gipfel unterzeichnet wurden – neben Kooperationen in der Verteidigungsindustrie und Investitionen in grünen Wasserstoff. Mobilitätsexperten sehen in Berlins Schritt ein Signal für andere EU-Staaten, ihre Verfahren für den weltweit am schnellsten wachsenden Auslandsreisemarkt zu vereinfachen.
Quelle: The Times of India
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