
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) hat am 13. Januar 2026 seine Reisehinweise für Polen aktualisiert. Die allgemeine Risikobewertung bleibt unverändert, jedoch wurden neue Hinweise für Reisende mit doppelter britisch-polnischer Staatsbürgerschaft ergänzt. Laut dem Bulletin können Doppelstaatsbürger, die mit einem polnischen Pass in das Vereinigte Königreich zurückkehren, aufgefordert werden, zusätzliche Nachweise über ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich vorzulegen – insbesondere solange die vorübergehenden Grenzkontrollen Polens zu Deutschland und Litauen bestehen und verstärkte Identitätskontrollen durchgeführt werden.
Die Mitteilung warnt zudem erneut vor vereinzelten russischen Raketenangriffen in Grenznähe zur Ukraine und erinnert daran, dass die polnischen Behörden Bewegungsbeschränkungen im Umkreis von 20 km zur östlichen Grenze ohne Vorankündigung verhängen können. Versicherer orientieren sich häufig an den FCDO-Hinweisen bei der Festlegung von Prämien und Versicherungsbedingungen. Daher sollten Firmenreisemanager sicherstellen, dass Policen für Dienstreisen nach Lublin, Rzeszów oder Przemyśl weiterhin gültig sind.
Für Konferenzveranstalter und Geschäftsreiseteams bedeutet dies vor allem eines: die richtige Dokumentation. Doppelstaatsbürger sollten bei Rückflügen einen gültigen britischen biometrischen Reisepass oder einen physischen Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus mitführen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, bei Vorlage ausschließlich eines EU-Passes verstärkte Kontrollen durchzuführen.
Mobilitätsmanager werden empfohlen, die Aktualisierung über Reisewarnplattformen zu verbreiten, die Hinweise zur Grenzregion in Fürsorgesysteme aufzunehmen und das Personal daran zu erinnern, dass lokale Straßensperren oder militärische Kontrollpunkte jederzeit ohne Vorwarnung eingerichtet werden können. Das FCDO kündigt an, die Hinweise erneut zu überprüfen, sobald die verlängerten Grenzkontrollen Polens im April auslaufen.
Die Mitteilung warnt zudem erneut vor vereinzelten russischen Raketenangriffen in Grenznähe zur Ukraine und erinnert daran, dass die polnischen Behörden Bewegungsbeschränkungen im Umkreis von 20 km zur östlichen Grenze ohne Vorankündigung verhängen können. Versicherer orientieren sich häufig an den FCDO-Hinweisen bei der Festlegung von Prämien und Versicherungsbedingungen. Daher sollten Firmenreisemanager sicherstellen, dass Policen für Dienstreisen nach Lublin, Rzeszów oder Przemyśl weiterhin gültig sind.
Für Konferenzveranstalter und Geschäftsreiseteams bedeutet dies vor allem eines: die richtige Dokumentation. Doppelstaatsbürger sollten bei Rückflügen einen gültigen britischen biometrischen Reisepass oder einen physischen Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus mitführen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, bei Vorlage ausschließlich eines EU-Passes verstärkte Kontrollen durchzuführen.
Mobilitätsmanager werden empfohlen, die Aktualisierung über Reisewarnplattformen zu verbreiten, die Hinweise zur Grenzregion in Fürsorgesysteme aufzunehmen und das Personal daran zu erinnern, dass lokale Straßensperren oder militärische Kontrollpunkte jederzeit ohne Vorwarnung eingerichtet werden können. Das FCDO kündigt an, die Hinweise erneut zu überprüfen, sobald die verlängerten Grenzkontrollen Polens im April auslaufen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News