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Verfahrensfristen in polnischen Einwanderungsfällen bis zum 4. März 2026 ausgesetzt

Jan. 20, 2026
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Verfahrensfristen in polnischen Einwanderungsfällen bis zum 4. März 2026 ausgesetzt
Am 19. Januar 2026 erinnerte das spezialisierte Einwanderungsportal LegalizacjaPolska Arbeitgeber und ausländische Bewohner daran, dass alle gesetzlichen Fristen für polnische Aufenthaltstitel und Verfahren zum internationalen Schutz bis zum 4. März 2026 weiterhin ausgesetzt sind. Diese Maßnahme, verankert in Artikel 100da des sogenannten Ukrainischen Sondergesetzes, wurde zuletzt im September 2025 geändert und bisher nicht aufgehoben. Praktisch bedeutet dies, dass die Woiwodschaftsämter und das Amt für Ausländer Anträge in ihrem eigenen Tempo bearbeiten können, ohne dass „Behördenschweigen“-Beschwerden drohen, während Antragsteller weiterhin alle für sie geltenden Fristen einhalten müssen.

Die Aussetzung betrifft Entscheidungen über befristete und unbefristete Aufenthaltstitel, den Status als langfristig in der EU ansässige Person sowie Änderungen daran, ebenso wie Entscheidungen über Flüchtlings- oder subsidiären Schutzstatus. Nicht ausgesetzt sind Fristen, die den Antragsteller betreffen (z. B. zur Nachreichung fehlender Unterlagen), ebenso wenig wie Verfahren zu Abschiebungen, Einreiseverboten oder Bußgeldern.

Verfahrensfristen in polnischen Einwanderungsfällen bis zum 4. März 2026 ausgesetzt


Mobility-Teams in Unternehmen sollten ihre Erwartungen entsprechend anpassen: Selbst gut vorbereitete Anträge können monatelang unbearbeitet bleiben, ohne dass es rechtliche Möglichkeiten gegen Verzögerungen gibt. Die Aussetzung erschwert zudem Zeitpläne bei Fusionen und Entsendungen, da die übliche Beschwerdemöglichkeit wegen behördlichen Untätigkeit erst nach dem 4. März 2026 – oder einem späteren Datum bei weiterer Verlängerung durch das Parlament – wieder zur Verfügung steht.

Rechtsexperten warnen, dass diese Regelung die Behörden übermäßig schützt, das Recht auf effektiven Rechtsschutz untergräbt und Investitionsentscheidungen erschwert, die auf verlässlichen Bearbeitungszeiten basieren. Der Ombudsmann und mehrere Landesgerichte haben die pauschale Vorgehensweise kritisiert, doch bislang bleibt sie bestehen. Unternehmen wird geraten, akribisch Buch zu führen, die erwarteten Bearbeitungszeiten gegenüber den Fachabteilungen klar zu kommunizieren und, wo möglich, alternative Entsendungen innerhalb der EU zu prüfen.

Ob die Aussetzung endet oder erneut verlängert wird, ist politisch ungewiss: Jede Änderung erfordert eine vollständige Gesetzesänderung. Interessierte sollten im Februar die parlamentarischen Termine genau verfolgen, da dann Debatten zu den kriegsbedingten Sondermaßnahmen erwartet werden.
Quelle: LegalizacjaPolska

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