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Indien erlässt Visagebühren für Geschäfts- und Arbeitsvisa für Antragsteller aus 48 am wenigsten entwickelten Ländern

Jan. 31, 2026
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Indien erlässt Visagebühren für Geschäfts- und Arbeitsvisa für Antragsteller aus 48 am wenigsten entwickelten Ländern
In einer politischen Maßnahme zur Vertiefung des Süd-Süd-Handels und zur Erleichterung der Arbeitsmobilität hat die indische Regierung die Visagebühren für Staatsbürger von 48 von den Vereinten Nationen als am wenigsten entwickelte Länder (LDC) eingestuften Staaten abgeschafft, die ein indisches Geschäfts- oder Arbeitsvisum beantragen. Die Änderung, die am 30. Januar auf mehreren Botschafts-Websites veröffentlicht wurde, tritt sofort in Kraft und wird in allen indischen Vertretungen weltweit umgesetzt.

Die Liste der LDC umfasst große regionale Partner wie Bangladesch, Nepal, Myanmar und Äthiopien sowie kleinere Volkswirtschaften wie Vanuatu und Tuvalu. Antragsteller müssen weiterhin die üblichen Zulassungs-, Sicherheits- und Gesundheitsprüfungen bestehen, doch der Wegfall der Gebühren, die je nach Gegenseitigkeit zwischen 120 und 300 US-Dollar lagen, stellt eine erhebliche Ersparnis dar. Für einen IT-Ingenieur aus Bangladesch oder einen Agrartechnologie-Unternehmer aus Ruanda ist dies besonders relevant, vor allem wenn Familienangehörige mit einbezogen werden.

Indien erlässt Visagebühren für Geschäfts- und Arbeitsvisa für Antragsteller aus 48 am wenigsten entwickelten Ländern


Die Logik Delhis ist zweifach: Erstens unterstützt der Gebührenverzicht Indiens „Viksit Bharat, Viksit Vishwa“-Agenda („Entwickeltes Indien, entwickelte Welt“), die das Land zu einem Zentrum für Wertschöpfungsketten des Globalen Südens machen will. Zweitens entlastet er indische Unternehmen, die auf kurzfristige Fachexperten aus Nachbarmärkten angewiesen sind, aber enge Projektbudgets haben. EPC-Auftragnehmer, die Stromleitungen in Nepal bauen, oder Textilfabriken, die qualifizierte Techniker aus Äthiopien importieren, profitieren unmittelbar.

Mobilitätsberater sollten ihre Kostenkalkulationen für Entsendungen aktualisieren und Einladungsschreiben überprüfen: Obwohl die Gebühr entfällt, können die Vertretungen einen Nachweis verlangen, dass das Heimatland des Reisenden eine Gegenseitigkeit gewährleistet oder zumindest keine überhöhten Gebühren für indische Staatsbürger erhebt. Arbeitgeber müssen zudem weiterhin ausländische Arbeitnehmer innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im e-FRRO-Portal registrieren.

Konsularbeamte in Budapest, zuständig für Ungarn sowie Bosnien und Herzegowina, bestätigten, dass der Gebührenverzicht weltweit gilt und im Laufe dieses Quartals in das e-Visum-System integriert wird. Das Außenministerium wird voraussichtlich im Februar eine konsolidierte FAQ veröffentlichen.
Quelle: Embassy of India (Budapest) – official notice

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