
Nur Stunden nach der Festnahme in Melbourne haben Beamte der Australian Federal Police (AFP) in New South Wales einen 31-jährigen Sudanesen wegen eines weiteren Verstoßes gegen eine Visum-Ausgangssperre angezeigt. Der Mann wurde in Liverpool festgenommen und erschien am 5. Februar vor dem örtlichen Gericht; eine Freilassung auf Kaution wurde abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seine genehmigte Unterkunft außerhalb des in seinem Übergangsvisum festgelegten Zeitfensters von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens verlassen zu haben, was gegen Abschnitt 76C(1) des Migrationsgesetzes verstößt. Ähnlich wie bei Verstößen gegen elektronische Überwachungen können auch Ausgangssperren mit bis zu fünf Jahren Haft und hohen Geldstrafen geahndet werden.
Die aufeinanderfolgenden Fälle verdeutlichen die operative Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei und den Bundesbehörden für Einwanderung. Seit Dezember sind bei der NSW-Polizei Verbindungsbeamte in die Migration Compliance Taskforce der AFP integriert, um die Reaktionszeiten bei GPS- oder Ausgangssperren-Alarmen zu verkürzen.
Einwanderungsanwälte weisen darauf hin, dass Ausgangssperren zunehmend nicht nur für Hochrisikodetainees, sondern auch für einige Asylsuchende, die auf eine gerichtliche Überprüfung warten, verhängt werden. Mobility-Experten sollten daher mögliche Bewegungsbeschränkungen in die Fürsorgepflicht für Mitarbeiter mit humanitären oder Übergangsvisa einbeziehen.
Der Beschuldigte soll am 18. Februar erneut vor dem Campbelltown Local Court erscheinen, wo die Richter elektronische Beweise von Ortungsgeräten, die in seiner Wohnung installiert sind, prüfen werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, seine genehmigte Unterkunft außerhalb des in seinem Übergangsvisum festgelegten Zeitfensters von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens verlassen zu haben, was gegen Abschnitt 76C(1) des Migrationsgesetzes verstößt. Ähnlich wie bei Verstößen gegen elektronische Überwachungen können auch Ausgangssperren mit bis zu fünf Jahren Haft und hohen Geldstrafen geahndet werden.
Die aufeinanderfolgenden Fälle verdeutlichen die operative Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei und den Bundesbehörden für Einwanderung. Seit Dezember sind bei der NSW-Polizei Verbindungsbeamte in die Migration Compliance Taskforce der AFP integriert, um die Reaktionszeiten bei GPS- oder Ausgangssperren-Alarmen zu verkürzen.
Einwanderungsanwälte weisen darauf hin, dass Ausgangssperren zunehmend nicht nur für Hochrisikodetainees, sondern auch für einige Asylsuchende, die auf eine gerichtliche Überprüfung warten, verhängt werden. Mobility-Experten sollten daher mögliche Bewegungsbeschränkungen in die Fürsorgepflicht für Mitarbeiter mit humanitären oder Übergangsvisa einbeziehen.
Der Beschuldigte soll am 18. Februar erneut vor dem Campbelltown Local Court erscheinen, wo die Richter elektronische Beweise von Ortungsgeräten, die in seiner Wohnung installiert sind, prüfen werden.
Quelle: Australian Federal Police
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