
Die Australische Bundespolizei (AFP) bestätigte, dass ein 39-jähriger, im Sudan geborener Inhaber eines unbefristeten Visums am 6. Februar in Haft genommen wurde, nachdem er angeblich gegen die elektronischen Überwachungsauflagen seines Commonwealth-Visums verstoßen hatte. Die Polizei von Victoria hatte den Mann am Vorabend aufgespürt und an die AFP übergeben.
Nach Abschnitt 76D(3) des Migration Act 1958 müssen Visuminhaber, die elektronisch überwacht werden, das Gerät aufgeladen halten und Störungen unverzüglich melden. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann mit bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 99.000 AUD geahndet werden. Die AFP wirft dem Beschuldigten vor, den Tracker absichtlich deaktiviert zu haben, was einen Alarm im nationalen Überwachungszentrum auslöste.
Der Fall ist der jüngste in einer Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen nach Urteilen des High Courts, die es zuvor inhaftierten Nicht-Staatsbürgern erlaubten, unter strengen Visabedingungen in die Gemeinschaft entlassen zu werden. Seit November verfolgt die AFP mehr als 20 ähnliche Fälle in drei Bundesstaaten.
Für Unternehmen mit internationalen Mitarbeitenden ist die Botschaft klar: Australien verschärft die Überwachung nach der Freilassung. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit straf- oder migrationsrechtlichen Vorgeschichten sponsern, müssen mit verstärkter Kontrolle, einschließlich unangekündigter Betriebsbesuche, rechnen.
Der Beschuldigte wird am 30. April 2026 vor dem Magistratsgericht Melbourne erscheinen; die AFP kündigte an, dass weitere Anklagen nach forensischer Auswertung beschlagnahmter Mobilgeräte folgen könnten.
Nach Abschnitt 76D(3) des Migration Act 1958 müssen Visuminhaber, die elektronisch überwacht werden, das Gerät aufgeladen halten und Störungen unverzüglich melden. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann mit bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 99.000 AUD geahndet werden. Die AFP wirft dem Beschuldigten vor, den Tracker absichtlich deaktiviert zu haben, was einen Alarm im nationalen Überwachungszentrum auslöste.
Der Fall ist der jüngste in einer Reihe von Durchsetzungsmaßnahmen nach Urteilen des High Courts, die es zuvor inhaftierten Nicht-Staatsbürgern erlaubten, unter strengen Visabedingungen in die Gemeinschaft entlassen zu werden. Seit November verfolgt die AFP mehr als 20 ähnliche Fälle in drei Bundesstaaten.
Für Unternehmen mit internationalen Mitarbeitenden ist die Botschaft klar: Australien verschärft die Überwachung nach der Freilassung. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit straf- oder migrationsrechtlichen Vorgeschichten sponsern, müssen mit verstärkter Kontrolle, einschließlich unangekündigter Betriebsbesuche, rechnen.
Der Beschuldigte wird am 30. April 2026 vor dem Magistratsgericht Melbourne erscheinen; die AFP kündigte an, dass weitere Anklagen nach forensischer Auswertung beschlagnahmter Mobilgeräte folgen könnten.
Quelle: Australian Federal Police
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