
Die polnische Grenzpolizei berichtete am 9. Februar, dass zwei britischen Staatsangehörigen die Einreise am internationalen Flughafen Krakau-Balice verweigert wurde, nachdem Beamte fehlende Seiten in ihren Reisepässen festgestellt hatten. Die Reisenden, die mit getrennten Ryanair-Flügen aus Manchester und London-Stansted ankamen, wollten zu einem viertägigen Messebesuch einreisen, wurden jedoch gemäß Artikel 6 des Schengener Grenzkodex abgewiesen, der gültige und unbeschädigte Reisedokumente vorschreibt.
Laut der Karpacki-Grenzschutz-Einheit stellten die Beamten fest, dass Visaseiten entfernt worden waren – ein typisches Zeichen für Manipulation. Da das Vereinigte Königreich nun als „Drittstaat“ gilt, durften die Passagiere das Problem nicht innerhalb des Schengen-Raums beheben und wurden mit dem nächstmöglichen Flug zurückgeschickt. Fluggesellschaften drohen Bußgelder von bis zu 15.000 PLN (etwa 3.300 €) pro Passagier, wenn sie Reisende ohne gültige Dokumente befördern.
Der Vorfall erinnert Mobilitätsmanager daran, dass die Passregeln nach dem Brexit in Polen streng durchgesetzt werden. Reisepässe müssen innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein, mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein und vollständig intakt bleiben. Beschädigte Einbände, lose Bindungen oder fehlende Seiten führen sofort zur Einreiseverweigerung – selbst bei geschäftlich wichtigen Terminen.
Unternehmen, die Mitarbeiter in den Technologie-Korridor Krakau – den zweitgrößten ausländischen Investitionsstandort Polens – entsenden, sollten die Dokumentenprüfung bereits bei der Buchung verstärken. Reisende sollten ihre Pässe frühzeitig erneuern und physische Nachweise über Hotelreservierungen, Krankenversicherungen und Rückflugtickets mitführen, um zusätzliche Befragungen durch das am Flughafen pilotierte EU-Einreise-/Ausreisesystem zu vermeiden.
Die Grenzpolizei ergänzte, dass landesweit in der vergangenen Woche 17 weitere Einreiseverweigerungen ausgesprochen wurden, meist wegen Passunregelmäßigkeiten und Überschreitungen der Aufenthaltsdauer. Mit den neuen EU-Abschieberegeln, die bald in Kraft treten, wird die Kontrolle der Dokumente voraussichtlich noch strenger.
Laut der Karpacki-Grenzschutz-Einheit stellten die Beamten fest, dass Visaseiten entfernt worden waren – ein typisches Zeichen für Manipulation. Da das Vereinigte Königreich nun als „Drittstaat“ gilt, durften die Passagiere das Problem nicht innerhalb des Schengen-Raums beheben und wurden mit dem nächstmöglichen Flug zurückgeschickt. Fluggesellschaften drohen Bußgelder von bis zu 15.000 PLN (etwa 3.300 €) pro Passagier, wenn sie Reisende ohne gültige Dokumente befördern.
Der Vorfall erinnert Mobilitätsmanager daran, dass die Passregeln nach dem Brexit in Polen streng durchgesetzt werden. Reisepässe müssen innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein, mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein und vollständig intakt bleiben. Beschädigte Einbände, lose Bindungen oder fehlende Seiten führen sofort zur Einreiseverweigerung – selbst bei geschäftlich wichtigen Terminen.
Unternehmen, die Mitarbeiter in den Technologie-Korridor Krakau – den zweitgrößten ausländischen Investitionsstandort Polens – entsenden, sollten die Dokumentenprüfung bereits bei der Buchung verstärken. Reisende sollten ihre Pässe frühzeitig erneuern und physische Nachweise über Hotelreservierungen, Krankenversicherungen und Rückflugtickets mitführen, um zusätzliche Befragungen durch das am Flughafen pilotierte EU-Einreise-/Ausreisesystem zu vermeiden.
Die Grenzpolizei ergänzte, dass landesweit in der vergangenen Woche 17 weitere Einreiseverweigerungen ausgesprochen wurden, meist wegen Passunregelmäßigkeiten und Überschreitungen der Aufenthaltsdauer. Mit den neuen EU-Abschieberegeln, die bald in Kraft treten, wird die Kontrolle der Dokumente voraussichtlich noch strenger.