
Reisende aus Frankreich, die im Rahmen des Visa Waiver Program in die USA einreisen möchten, müssen bei der ESTA-Anmeldung künftig ihre Social-Media-Nutzernamen angeben. Wie The Connexion berichtet, bestätigten US-Behörden am 20. Februar 2026, dass dieses Datenfeld, das bereits 2025 diskutiert wurde, „bis Mitte 2026“ eingeführt wird, sobald das Department of Homeland Security die Datenschutzmaßnahmen abschließt. Die Ankündigung sorgte für Verwirrung: Gerüchte in Expat-Foren hatten einen Start im Februar vermutet, was zu hektischen Anrufen bei Reisebüros führte. Das DHS kündigte nun an, dass das genaue Startdatum 90 Tage im Voraus veröffentlicht wird, damit Fluggesellschaften und ESTA-Plattformen ihre Antragsoberflächen anpassen können.
Für französische Staatsbürger bedeutet die Änderung, dass sie neben Pass- und Hintergrundfragen auch die in den letzten fünf Jahren genutzten Social-Media-Profile – Facebook, X, Instagram, LinkedIn, TikTok – angeben müssen. Die Behörden betonen, dass keine Passwörter verlangt werden; Ziel sei es, „die Identitätsprüfung und Risikobewertung zu verbessern“. Die Daten werden gemäß den bestehenden ESTA-Regeln für 12 Jahre gespeichert. Compliance-Teams in Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter über die Datenschutzfolgen informieren. Unvollständige Angaben können zu ESTA-Ablehnungen führen, was Reisende zwingt, ein reguläres B-1/B-2-Visum bei der US-Botschaft in Paris zu beantragen – derzeit mit einer Wartezeit von 60 Tagen.
Unternehmen mit häufigen USA-Reisenden sollten eine frühzeitige Registrierungskampagne planen, sobald das Startdatum feststeht. Das französische Außenministerium hat angekündigt, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bei der nächsten EU-US-Justiz- und Innenministerkonferenz anzusprechen. Reisende sollten bis dahin die ESTA-Website im Auge behalten und sicherstellen, dass ihre Online-Profile einer offiziellen Prüfung standhalten.
Für französische Staatsbürger bedeutet die Änderung, dass sie neben Pass- und Hintergrundfragen auch die in den letzten fünf Jahren genutzten Social-Media-Profile – Facebook, X, Instagram, LinkedIn, TikTok – angeben müssen. Die Behörden betonen, dass keine Passwörter verlangt werden; Ziel sei es, „die Identitätsprüfung und Risikobewertung zu verbessern“. Die Daten werden gemäß den bestehenden ESTA-Regeln für 12 Jahre gespeichert. Compliance-Teams in Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter über die Datenschutzfolgen informieren. Unvollständige Angaben können zu ESTA-Ablehnungen führen, was Reisende zwingt, ein reguläres B-1/B-2-Visum bei der US-Botschaft in Paris zu beantragen – derzeit mit einer Wartezeit von 60 Tagen.
Unternehmen mit häufigen USA-Reisenden sollten eine frühzeitige Registrierungskampagne planen, sobald das Startdatum feststeht. Das französische Außenministerium hat angekündigt, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bei der nächsten EU-US-Justiz- und Innenministerkonferenz anzusprechen. Reisende sollten bis dahin die ESTA-Website im Auge behalten und sicherstellen, dass ihre Online-Profile einer offiziellen Prüfung standhalten.
Quelle: The Connexion (France)
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