
Achtundzwanzig Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen aus Frankreich und Großbritannien haben sich in einem Schreiben an Air France, Titan Airways, AlbaStar und Corendon gewandt und sie aufgefordert, sich aus dem umstrittenen britischen Abschiebungsprogramm „One in, One out“ zurückzuziehen. Das Programm sieht vor, dass für jeden Asylsuchenden, der nach Frankreich abgeschoben wird, ein anderer legal ins Vereinigte Königreich einreisen darf. Kritiker bemängeln, dass dadurch internationale Schutzbestimmungen für Opfer von Menschenhandel und Folter verletzt werden.
Der Abschiebeflug am Donnerstag startete trotz eines Eilantrags von sechzehn Asylsuchenden vor dem High Court und Warnungen von UN-Experten. Inhaftierte protestierten mit Hungerstreiks und berichteten von erheblichem psychischem Stress; einige gaben an, medizinisch nicht flugtauglich gewesen zu sein. Zwei frühere Abschiebeflüge in diesem Jahr wurden abgesagt – einer davon wegen „operativer Komplikationen auf französischer Seite“, so das Innenministerium.
Aktivisten werfen den beteiligten Fluggesellschaften vor, ihr Ansehen zu riskieren und sich an Zwangsabschiebungen mitschuldig zu machen. Sie drohen insbesondere Air France mit Boykotten, sofern die Airlines ihre Beteiligung nicht öffentlich zurückziehen. Für Mobilitätsteams, die Personal zwischen Großbritannien und Frankreich transportieren, bedeutet der Konflikt mögliche Störungen durch Aktivisten, negative Auswirkungen auf das Image und operative Herausforderungen bei der Verfügbarkeit von Charterkapazitäten.
Arbeitgeber sollten die Stellungnahmen der Airlines genau verfolgen und alternative Routen für kurzfristige Flugänderungen bereithalten. Sollte der High Court die Politik kippen, könnten Abschiebecharter abrupt eingestellt werden; wird sie hingegen bestätigt, ist mit zunehmendem Druck auf die Fluggesellschaften zu rechnen, was sich auch auf Linienflüge und Crew-Standorte in Frankreich auswirken könnte.
Der Abschiebeflug am Donnerstag startete trotz eines Eilantrags von sechzehn Asylsuchenden vor dem High Court und Warnungen von UN-Experten. Inhaftierte protestierten mit Hungerstreiks und berichteten von erheblichem psychischem Stress; einige gaben an, medizinisch nicht flugtauglich gewesen zu sein. Zwei frühere Abschiebeflüge in diesem Jahr wurden abgesagt – einer davon wegen „operativer Komplikationen auf französischer Seite“, so das Innenministerium.
Aktivisten werfen den beteiligten Fluggesellschaften vor, ihr Ansehen zu riskieren und sich an Zwangsabschiebungen mitschuldig zu machen. Sie drohen insbesondere Air France mit Boykotten, sofern die Airlines ihre Beteiligung nicht öffentlich zurückziehen. Für Mobilitätsteams, die Personal zwischen Großbritannien und Frankreich transportieren, bedeutet der Konflikt mögliche Störungen durch Aktivisten, negative Auswirkungen auf das Image und operative Herausforderungen bei der Verfügbarkeit von Charterkapazitäten.
Arbeitgeber sollten die Stellungnahmen der Airlines genau verfolgen und alternative Routen für kurzfristige Flugänderungen bereithalten. Sollte der High Court die Politik kippen, könnten Abschiebecharter abrupt eingestellt werden; wird sie hingegen bestätigt, ist mit zunehmendem Druck auf die Fluggesellschaften zu rechnen, was sich auch auf Linienflüge und Crew-Standorte in Frankreich auswirken könnte.
Quelle: The Guardian
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