
Nur noch knapp acht Wochen, bis das Ein- und Ausreisesystem (EES) an allen Luft- und Seegrenzen verpflichtend wird – doch Brüssel zeigt sich flexibel. In einer am 20. Februar 2026 veröffentlichten Entscheidung erlaubte die Europäische Kommission den Schengen-Staaten, die Erfassung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern für bis zu sechs Stunden täglich auszusetzen, wenn die Warteschlangen unüberschaubar werden. Das Fachportal Schengen90 berichtet, dass diese vorübergehende Ausnahme nach intensivem Lobbying von Frankreich und Spanien genehmigt wurde, deren Flughäfen vor der Euro 2026 und den Alpinen Winterspielen mit Rekordverkehr rechnen.
Laut Vereinbarung dürfen Grenzbeamte die „Verkehrssättigung“-Klausel nur dann anwenden, wenn die Wartezeiten 60 Minuten überschreiten und die grundlegenden Passkontrollen weiterhin durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Kommission nachträglich informieren und täglich Statistiken über ausgelassene biometrische Erfassungen veröffentlichen. Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber begrüßten die Flexibilität, da sie ihnen „Luft zum Atmen“ verschaffe, um die E-Gates zu optimieren und zusätzliches Personal vor dem vollständigen EES-Start am 10. April einzustellen.
Für Frankreich ist diese Option eine wichtige Absicherung. Der Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle verarbeitet an Spitzentagen im Sommer bereits 200.000 Passagiere, und Simulationen des Betreibers Groupe ADP zeigen, dass die vollständige EES-Erfassung die Ankunftszeiten für Nicht-EU-Reisende um bis zu zwei Stunden verlängern könnte. Indem die biometrische Erfassung beispielsweise für die Ankünfte zwischen 6:00 und 9:00 Uhr aus dem Atlantikraum sowie zwischen 18:00 und 21:00 Uhr aus dem Golfraum ausgesetzt wird, hofft der Flughafen, die Gesamtbearbeitungszeit unter 45 Minuten zu halten.
Geschäftsreisende sollten beachten, dass die Ausnahme eine Ermessensentscheidung ist und je nach Flughafen oder sogar Terminal variieren kann. Reisende sollten daher: 1) früher als üblich anreisen; 2) sich über die französische Grenzpolizei-App vorregistrieren, sobald diese verfügbar ist; und 3) Nachweise über Weiterreisen mitführen, da die manuelle Kontrolle der Reisedokumente auch bei ausgesetzter biometrischer Erfassung fortgesetzt wird.
Langfristig betont die Kommission, dass die Ausnahme am 30. September 2026 endet. Bis dahin plant Frankreich, 270 zusätzliche EES-Kioske in Betrieb zu nehmen und sein PARAFE-E-Gate-System für Drittstaatsangehörige mit französischer Aufenthaltserlaubnis wieder zu öffnen.
Laut Vereinbarung dürfen Grenzbeamte die „Verkehrssättigung“-Klausel nur dann anwenden, wenn die Wartezeiten 60 Minuten überschreiten und die grundlegenden Passkontrollen weiterhin durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Kommission nachträglich informieren und täglich Statistiken über ausgelassene biometrische Erfassungen veröffentlichen. Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber begrüßten die Flexibilität, da sie ihnen „Luft zum Atmen“ verschaffe, um die E-Gates zu optimieren und zusätzliches Personal vor dem vollständigen EES-Start am 10. April einzustellen.
Für Frankreich ist diese Option eine wichtige Absicherung. Der Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle verarbeitet an Spitzentagen im Sommer bereits 200.000 Passagiere, und Simulationen des Betreibers Groupe ADP zeigen, dass die vollständige EES-Erfassung die Ankunftszeiten für Nicht-EU-Reisende um bis zu zwei Stunden verlängern könnte. Indem die biometrische Erfassung beispielsweise für die Ankünfte zwischen 6:00 und 9:00 Uhr aus dem Atlantikraum sowie zwischen 18:00 und 21:00 Uhr aus dem Golfraum ausgesetzt wird, hofft der Flughafen, die Gesamtbearbeitungszeit unter 45 Minuten zu halten.
Geschäftsreisende sollten beachten, dass die Ausnahme eine Ermessensentscheidung ist und je nach Flughafen oder sogar Terminal variieren kann. Reisende sollten daher: 1) früher als üblich anreisen; 2) sich über die französische Grenzpolizei-App vorregistrieren, sobald diese verfügbar ist; und 3) Nachweise über Weiterreisen mitführen, da die manuelle Kontrolle der Reisedokumente auch bei ausgesetzter biometrischer Erfassung fortgesetzt wird.
Langfristig betont die Kommission, dass die Ausnahme am 30. September 2026 endet. Bis dahin plant Frankreich, 270 zusätzliche EES-Kioske in Betrieb zu nehmen und sein PARAFE-E-Gate-System für Drittstaatsangehörige mit französischer Aufenthaltserlaubnis wieder zu öffnen.