
Das deutsche Innenministerium hat Brüssel offiziell darüber informiert, dass die vorübergehenden Personenkontrollen an allen neun Schengen-Binnengrenzen – darunter die stark frequentierten Übergänge in Elsass, Lothringen und am Oberrhein zu Frankreich – um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Kontrollen gelten damit mindestens bis zum 15. September 2026.
Berlin hatte die Kontrollen erstmals im September 2024 wiedereingeführt, mit Verweis auf Rekordzahlen bei irregulären Einreisen und Schleusernetzwerke, die über die Balkanroute sowie den Calais-Dünkirchen-Korridor operieren. Die mit dem Verlängerungsantrag am Dienstag veröffentlichten Zahlen zeigen seit Beginn der Maßnahme 67.000 entdeckte unerlaubte Einreisen und 46.000 abgewiesene Personen – Zahlen, die das Ministerium als Begründung für eine weitere Verlängerung gemäß den Artikeln 25-27a des Schengener Grenzkodex anführt.
Für Pendler über die Grenze und die tausenden französischen Unternehmen, die täglich Fahrer und Techniker nach Baden-Württemberg entsenden, bedeutet die Entscheidung weiterhin Stichprobenkontrollen, Wartezeiten und die Pflicht, Reisepässe oder Aufenthaltstitel mitzuführen. Während Frankreich seine eigenen „Terrorismus“-Kontrollen an allen Binnengrenzen bis zum 30. April 2026 aufrechterhält, beschränken sich die französischen Grenzkontrollen an der deutschen Grenze bislang auf wenige Stichproben. Verkehrsverbände warnen, dass asymmetrische Regelungen Unsicherheiten bei Transportplänen und der Dokumentation von entsandten Arbeitnehmern schaffen.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Schengener Grenzkodex die aufeinanderfolgenden Wiedereinführungen auf maximal drei Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass die deutsche Regierung eine andere Rechtsgrundlage benötigt, wenn sie die Kontrollen über 2027 hinaus fortsetzen will. Reisende, die von Straßburg nach Kehl fahren oder Regionalzüge von Metz nach Saarbrücken nutzen, sollten daher mehr Zeit einplanen und bereit sein, ihren Aufenthaltsnachweis (EU-Ausweis, Aufenthaltserlaubnis oder Reisepass mit Beachtung der 90/180-Tage-Regel) vorzuzeigen. Auch Nicht-EU-Geschäftsreisende sollten beachten, wie das kommende EU-Einreise-/Ausreisesystem mit den Kontrollen vor Ort zusammenwirkt, insbesondere da ab dem 10. April 2026 die Fingerabdruckerfassung verpflichtend wird.
Für Mobilitätsmanager lautet die klare Botschaft: Halten Sie die Reisedokumente der Mitarbeiter aktuell, informieren Sie entsandte Arbeitnehmer über mögliche Kontrollen und passen Sie die Meldungen zu entsandten Arbeitnehmern an, um mögliche Verzögerungen an der Grenze zu berücksichtigen.
Berlin hatte die Kontrollen erstmals im September 2024 wiedereingeführt, mit Verweis auf Rekordzahlen bei irregulären Einreisen und Schleusernetzwerke, die über die Balkanroute sowie den Calais-Dünkirchen-Korridor operieren. Die mit dem Verlängerungsantrag am Dienstag veröffentlichten Zahlen zeigen seit Beginn der Maßnahme 67.000 entdeckte unerlaubte Einreisen und 46.000 abgewiesene Personen – Zahlen, die das Ministerium als Begründung für eine weitere Verlängerung gemäß den Artikeln 25-27a des Schengener Grenzkodex anführt.
Für Pendler über die Grenze und die tausenden französischen Unternehmen, die täglich Fahrer und Techniker nach Baden-Württemberg entsenden, bedeutet die Entscheidung weiterhin Stichprobenkontrollen, Wartezeiten und die Pflicht, Reisepässe oder Aufenthaltstitel mitzuführen. Während Frankreich seine eigenen „Terrorismus“-Kontrollen an allen Binnengrenzen bis zum 30. April 2026 aufrechterhält, beschränken sich die französischen Grenzkontrollen an der deutschen Grenze bislang auf wenige Stichproben. Verkehrsverbände warnen, dass asymmetrische Regelungen Unsicherheiten bei Transportplänen und der Dokumentation von entsandten Arbeitnehmern schaffen.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Schengener Grenzkodex die aufeinanderfolgenden Wiedereinführungen auf maximal drei Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass die deutsche Regierung eine andere Rechtsgrundlage benötigt, wenn sie die Kontrollen über 2027 hinaus fortsetzen will. Reisende, die von Straßburg nach Kehl fahren oder Regionalzüge von Metz nach Saarbrücken nutzen, sollten daher mehr Zeit einplanen und bereit sein, ihren Aufenthaltsnachweis (EU-Ausweis, Aufenthaltserlaubnis oder Reisepass mit Beachtung der 90/180-Tage-Regel) vorzuzeigen. Auch Nicht-EU-Geschäftsreisende sollten beachten, wie das kommende EU-Einreise-/Ausreisesystem mit den Kontrollen vor Ort zusammenwirkt, insbesondere da ab dem 10. April 2026 die Fingerabdruckerfassung verpflichtend wird.
Für Mobilitätsmanager lautet die klare Botschaft: Halten Sie die Reisedokumente der Mitarbeiter aktuell, informieren Sie entsandte Arbeitnehmer über mögliche Kontrollen und passen Sie die Meldungen zu entsandten Arbeitnehmern an, um mögliche Verzögerungen an der Grenze zu berücksichtigen.
Quelle: The Connexion