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Finnland setzt Juni 2026 als Frist für russische Reisende zur Mitführung biometrischer Pässe fest

März 5, 2026
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Finnland setzt Juni 2026 als Frist für russische Reisende zur Mitführung biometrischer Pässe fest
Ab dem 1. Juni 2026 müssen alle russischen Staatsangehörigen, die nach Finnland einreisen möchten – sei es auf dem Landweg, per Bahn, See- oder Luftweg – einen biometrischen E-Pass vorlegen. Das finnische Außenministerium bestätigte diese Regelung in einer Mitteilung vom 4. März und erklärte, dass damit eine bisherige Lücke geschlossen wird, die noch die Einreise mit älteren maschinenlesbaren russischen Pässen an den Außengrenzen des Schengen-Raums erlaubt. Mit diesem Schritt schließt sich Finnland Estland, Lettland, Litauen und Polen an, die bereits keine nicht-biometrischen russischen Dokumente mehr akzeptieren.

Biometrische Pässe enthalten einen eingebetteten Chip, der das Gesicht des Reisenden und in neueren Versionen auch zwei Fingerabdrücke speichert. Laut finnischen Grenzbeamten ermöglicht der Chip eine automatisierte Überprüfung gegen Interpol- und EU-Watchlisten in Sekundenschnelle, was Fälschungen und Identitätsdiebstahl deutlich erschwert. Pässe ohne Chip müssen manuell kontrolliert werden, was an den stark frequentierten Grenzübergängen Vaalimaa und Nuijamaa sowie am Flughafen Helsinki-Vantaa zu längeren Wartezeiten führt.

Finnland setzt Juni 2026 als Frist für russische Reisende zur Mitführung biometrischer Pässe fest


Finnland gewährt eine Übergangsfrist vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2026. In diesen sieben Monaten können russische Staatsbürger mit gültigem Schengen-Visum in einem nicht-biometrischen Pass noch einreisen, werden jedoch dringend aufgefordert, ihre Dokumente umgehend zu erneuern. Kinder unter 18 Jahren sowie russische Einwohner Finnlands, deren Aufenthaltserlaubnis vor der Änderung ausgestellt wurde, sind vorübergehend ausgenommen.

Für Unternehmen, die auf grenzüberschreitendes Personal angewiesen sind – insbesondere in den Bereichen Forstwirtschaft, Energie und Logistik – bedeutet die neue Regelung, dass sie ihre Passbestände jetzt überprüfen, frühzeitig Termine zur Passerneuerung in Russland buchen und Einladungsschreiben künftig nur noch auf E-Pässe ausstellen müssen. Fluggesellschaften, Busunternehmen und Kreuzfahrtanbieter auf der Strecke Sankt Petersburg–Helsinki sind verpflichtet, beim Check-in auf das Chip-Symbol zu achten, um Bußgelder wegen Befördererhaftung zu vermeiden.

Finnische Reiseveranstalter berichten, dass der Freizeitverkehr aus Russland seit Beginn der Sanktionen 2022 bereits um etwa 85 % zurückgegangen ist. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden daher vor allem kleine Einzelhändler in Grenznähe treffen.
Quelle: Travel & Tour World

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