
Polen hat eine außergewöhnliche Maßnahme angekündigt, die die meisten zivilen Nachtflüge entlang der Grenzen zu Ukraine und Belarus für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem 10. März 2026 aussetzt. Ein am 6. März von der Polnischen Flugsicherungsagentur (PAŻP) herausgegebener NOTAM bestätigt, dass der Luftraum von der Oberfläche bis zu einer Höhe von 3.000 Metern (FL100) jede Nacht bis zum 9. Juni für den nicht-militärischen Verkehr gesperrt wird. Die Behörden begründen diesen Schritt als präventive Sicherheitsmaßnahme, da der Krieg in der Ukraine zunehmend auf belarussisches Gebiet übergreift und vermehrt unbemannte Luftfahrzeuge gemeldet werden. Durch die Einschränkung des Flugverkehrs in niedriger Höhe will Warschau potenzielle Drohnen- oder Marschflugkörper-Bedrohungen besser überwachen und sicherstellen, dass Notfall- und Militärflugzeuge in den risikoreichsten Stunden Vorrang haben. Linienfluggesellschaften fliegen normalerweise deutlich über FL100, sodass Langstrecken-Passagierflüge den Bereich tagsüber überqueren können. Charterflieger, Luftarbeitsunternehmen und Privatpiloten müssen jedoch mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Das nächtliche Flugverbot gilt auch für zivile Drohnen, sofern die Betreiber keine spezielle Genehmigung vom Luftoperationszentrum erhalten. Ausnahmen gelten für medizinische Evakuierungen, Such- und Rettungseinsätze sowie Flüge zur Unterstützung kritischer Infrastruktur. Frachtfluggesellschaften, deren Routen entlang der östlichen Grenze Polens verlaufen, müssen ihre Flugpläne anpassen oder teure Umleitungen über den tschechischen oder litauischen Luftraum in Kauf nehmen. Firmenreiseteams wurden angewiesen, sicherzustellen, dass Mitarbeiter auf grenzüberschreitenden Einsätzen nicht auf späte Abendflüge zu den Regionalflughäfen Lublin, Rzeszów oder Białystok gebucht werden, die alle innerhalb der Sperrzone liegen. Multinationale Unternehmen, die Lieferketten durch Ostpolen betreiben, müssen möglicherweise auch den nächtlichen Lkw-Verkehr neu organisieren, da Begleitfahrten mit Drohnenüberwachung vorerst nicht möglich sind. Während die Maßnahme Polens erhöhte Sicherheitslage unterstreicht, betont die PAŻP, dass sie vorübergehend und rein präventiv ist. Die Behörde wird die Bedrohungslage alle 30 Tage neu bewerten und kann das Verbot verkürzen oder verlängern. Für globale Mobilitätsmanager ist die Ankündigung eine Erinnerung daran, dass geopolitische Risiken schnell zu operativen Einschränkungen führen können, die Visastarttermine, Ankunftslogistik und Fürsorgepflichten beeinflussen.
Quelle: Ukrainian National News (UNN)