
Das österreichische Außenministerium (BMEIA) veröffentlichte am 9. März 2026 nach täglichen Krisenzellensitzungen seit dem 28. Februar ein erweitertes Sicherheitsbulletin. Die höchste Reisewarnstufe 4 „Reisen nicht empfohlen“ bleibt für Bahrain, Iran, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Katar, Syrien und die Vereinigten Arabischen Emirate bestehen, während für Oman und Saudi-Arabien weiterhin Stufe 3 gilt. Die Behörden betonen, dass die gesamte Region weiterhin instabil ist, mit sporadischem Raketenbeschuss und sich schnell ändernden Luftraumbeschränkungen.
Aus Mobilitätssicht ist das Bulletin besonders wegen der umfangreichen, von der Regierung unterstützten Ausreisen bemerkenswert. Laut BMEIA haben seit Eskalation der Feindseligkeiten mehr als 1.300 Personen mit österreichischer Hilfe die Region verlassen. Vier Charterflüge und mehrere Buskonvois, unterstützt von Bundesheer und Polizei, wurden bereits durchgeführt; ein fünfter Charterflug landete am 8. März mit 47 besonders schutzbedürftigen Passagieren in Wien.
Das Ministerium ruft alle noch in der Region befindlichen Staatsbürger dazu auf, die wieder geöffneten kommerziellen Verbindungen zu nutzen – insbesondere die täglichen Flüge von Emirates, Air Arabia und FlyDubai nach Wien – und sich nach der Abreise aus der Krisendatenbank abzumelden. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern werden angewiesen, die Zeit im Evakuierungsstatus als Arbeitszeit für sozialversicherungsrechtliche Zwecke anzuerkennen und A1- oder Mehrstaaten-Payroll-Meldungen zu aktualisieren, sobald die Mitarbeiter nach Österreich oder in einen anderen EU-Staat zurückkehren.
Risiko-Manager sollten zudem beachten, dass Landwege über Jordanien und die VAE nur „auf eigenes Risiko der Reisenden“ nutzbar sind. Praktische Folgen sind unter anderem höhere Versicherungsprämien für Dienstreisen, verpflichtendes Tracking von Reisenden in Hochrisikogebieten sowie mögliche steuerliche Auswirkungen bei längeren Aufenthalten in Österreich, die lokale Lohnsteuerabzüge auslösen können.
Mobilitätsteams sollten außerdem die Ausweitung des Flugverbots über den 7. März hinaus genau beobachten; Austrian Airlines hat bereits Flüge nach Tel Aviv, Beirut, Amman, Erbil und Teheran ausgesetzt und warnt, dass die Kapazitäten großer Flugzeuge bei anhaltender Schließung nach Asien oder Nordamerika umgeleitet werden könnten.
Abschließend erinnert das Ministerium alle Österreicher im Ausland daran, sich auf reiseregistrierung.at zu registrieren und die Kontaktdaten der lokalen Botschaften griffbereit zu halten. Unternehmen mit rotierenden Dienstplänen im Golfraum werden empfohlen, Crew-Wechsel über sichere Drehkreuze wie Maskat oder Doha zu organisieren, bis sich die Sicherheitslage verbessert.
Aus Mobilitätssicht ist das Bulletin besonders wegen der umfangreichen, von der Regierung unterstützten Ausreisen bemerkenswert. Laut BMEIA haben seit Eskalation der Feindseligkeiten mehr als 1.300 Personen mit österreichischer Hilfe die Region verlassen. Vier Charterflüge und mehrere Buskonvois, unterstützt von Bundesheer und Polizei, wurden bereits durchgeführt; ein fünfter Charterflug landete am 8. März mit 47 besonders schutzbedürftigen Passagieren in Wien.
Das Ministerium ruft alle noch in der Region befindlichen Staatsbürger dazu auf, die wieder geöffneten kommerziellen Verbindungen zu nutzen – insbesondere die täglichen Flüge von Emirates, Air Arabia und FlyDubai nach Wien – und sich nach der Abreise aus der Krisendatenbank abzumelden. Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern werden angewiesen, die Zeit im Evakuierungsstatus als Arbeitszeit für sozialversicherungsrechtliche Zwecke anzuerkennen und A1- oder Mehrstaaten-Payroll-Meldungen zu aktualisieren, sobald die Mitarbeiter nach Österreich oder in einen anderen EU-Staat zurückkehren.
Risiko-Manager sollten zudem beachten, dass Landwege über Jordanien und die VAE nur „auf eigenes Risiko der Reisenden“ nutzbar sind. Praktische Folgen sind unter anderem höhere Versicherungsprämien für Dienstreisen, verpflichtendes Tracking von Reisenden in Hochrisikogebieten sowie mögliche steuerliche Auswirkungen bei längeren Aufenthalten in Österreich, die lokale Lohnsteuerabzüge auslösen können.
Mobilitätsteams sollten außerdem die Ausweitung des Flugverbots über den 7. März hinaus genau beobachten; Austrian Airlines hat bereits Flüge nach Tel Aviv, Beirut, Amman, Erbil und Teheran ausgesetzt und warnt, dass die Kapazitäten großer Flugzeuge bei anhaltender Schließung nach Asien oder Nordamerika umgeleitet werden könnten.
Abschließend erinnert das Ministerium alle Österreicher im Ausland daran, sich auf reiseregistrierung.at zu registrieren und die Kontaktdaten der lokalen Botschaften griffbereit zu halten. Unternehmen mit rotierenden Dienstplänen im Golfraum werden empfohlen, Crew-Wechsel über sichere Drehkreuze wie Maskat oder Doha zu organisieren, bis sich die Sicherheitslage verbessert.
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