
Ab dem 31. März erhalten alle belgischen Staatsbürger ab 18 Jahren elektronische Personalausweise (eID) mit einer Gültigkeit von 10 Jahren statt der bisher 30 Jahre für Personen über 75. Der Föderale Öffentliche Dienst Inneres erklärt, dass die Änderung notwendig ist, da die kryptografischen Zertifikate des Chips eine sichere Online-Authentifizierung über ein Jahrzehnt hinaus nicht gewährleisten können. Obwohl die Maßnahme vor allem auf digitale Inlandsdienste abzielt, hat sie auch grenzüberschreitende Auswirkungen. Belgische Staatsangehörige nutzen ihre eID häufig anstelle eines Reisepasses für Reisen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Die kürzere Gültigkeitsdauer bedeutet häufigere Erneuerungen; Reisende mit Karten, die sich dem zehnten Jahrestag nähern, sollten rechtzeitig vor den Sommerferien einen Ersatz beantragen, um Verzögerungen an den Grenzen zu vermeiden. Die Gemeinden müssen Karteninhaber mit langfristigen Ausweisen innerhalb von drei Monaten kontaktieren und darauf hinweisen, dass elektronische Funktionen wie das Unterzeichnen von Steuererklärungen nicht mehr funktionieren werden. Betroffene Bürger können kostenlos eine Ersatzkarte beantragen. Für Arbeitgeber, insbesondere bei der Entsendung von Mitarbeitern über EU-Grenzen hinweg, sollten die Personalakten an den neuen Ablaufzyklus angepasst werden. Das Fehlen eines gültigen Ausweises kann bei Billigfluggesellschaften, die nationale Ausweise für Flüge innerhalb des Schengen-Raums akzeptieren, zur Verweigerung des Boardings führen. Die Reform bringt Belgien in Einklang mit den meisten EU-Partnern, die bereits eine Gültigkeit von fünf bis zehn Jahren für biometrische Ausweise vorschreiben, und erleichtert so künftige Interoperabilitätsprojekte wie die EU-Digitale Brieftasche.
Quelle: The Brussels Times