Polen aktualisiert Gebührenordnung für Arbeitserlaubnisse und verkürzt Liste der beschleunigten Verfahren für ausländische Arbeitskräfte
Ab dem 1. Dezember 2025 hat Polen die Gebühren für Saisonarbeitsgenehmigungen auf 100 PLN und für Arbeitgebererklärungen auf 400 PLN erhöht und setzt diese nun strikt durch. Georgien steht nicht mehr auf der Liste für beschleunigte Einstellungen, sodass nur noch Armenien, Belarus, Moldawien und die Ukraine als berechtigte Nationalitäten gelten. Arbeitgeber müssen alle Anträge online einreichen und zeitnah aktualisieren, um Strafen zu vermeiden.
Apr. 1, 2026