
Eine Mitteilung des Arbeitsamts im Bezirk Siedlce vom 31. März erinnert Arbeitgeber landesweit daran, dass seit dem 1. Dezember 2025 neue Gebühren für die Beschäftigung von Ausländern gelten, die nun im Rahmen eines digitalisierten Einreichungssystems strikt durchgesetzt werden. Die Gebühr für eine Saisonarbeitserlaubnis beträgt 100 PLN, während die Registrierung einer einfachen Arbeitgebererklärung nun 400 PLN kostet – zuvor waren es 30 PLN. Gleichzeitig wurde Georgien von der Liste der Staatsangehörigen gestrichen, die den besonders einfachen Weg der „Arbeitgebererklärung“ nutzen können. Nur noch Bürger aus Armenien, Belarus, Moldawien und der Ukraine können über dieses sechsmonatige Schnellverfahren eingestellt werden; alle anderen benötigen nun eine reguläre Arbeitserlaubnis oder den künftig verfügbaren CUKR-Aufenthaltstitel. Die Änderungen basieren auf dem Gesetz vom 20. März 2025 über die Bedingungen zur Übertragung von Arbeit an Ausländer, das die papierbasierte Antragstellung zugunsten der Online-Plattform praca.gov.pl abschafft. Unternehmen, die weiterhin Papierformulare einreichen, riskieren Ablehnungen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung. Arbeitgeber müssen zudem Erklärungen innerhalb von vier Tagen nach jeder Änderung der Stellenbeschreibung aktualisieren, da die Arbeit sonst als illegal gelten kann – ein Punkt, der bei jüngsten Kontrollen der Arbeitsinspektion hervorgehoben wurde. Für globale Mobilitätsteams bedeutet dies vor allem höhere Kosten und strengere Compliance-Anforderungen. Die Budgetplanung für Saisonkräfte – insbesondere in Landwirtschaft, Gastronomie und Lagerhaltung – muss nun die gestiegenen Gebühren berücksichtigen, während Umzugsberater sicherstellen sollten, dass georgische Mitarbeiter reguläre Arbeitserlaubnisse beantragen. Unternehmen sollten außerdem digitale Signaturtools in ihre HR-Prozesse integrieren, um der verpflichtenden elektronischen Einreichung gerecht zu werden, die ab Januar 2027 landesweit gilt.
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