Bericht stellt fest: Auslagerung der Schweizer Asylverfahren ins Ausland „rechtlich möglich, aber praktisch undurchführbar“
Ein Bericht des Bundesrats vom 15. April 2026 stellt fest, dass die Auslagerung von Asyl- oder Rückführungsverfahren an Drittstaaten theoretisch legal ist, jedoch auf „erhebliche rechtliche und praktische Hindernisse“ stößt. Die Schweiz bliebe weiterhin für den Flüchtlingsschutz verantwortlich, die Kosten wären hoch und die Stabilität der Partner unsicher. Die Regierung wird sich daher darauf konzentrieren, das nationale Asylsystem zu stärken und gleichzeitig die Experimente der EU zu beobachten, während die bestehenden Verfahren im Inland für Mobilitätsakteure unverändert bleiben.
Apr. 16, 2026