
Das Update von Jobbatical vom 15. April erinnert Arbeitgeber daran, dass ab April 2025 viele deutsche Aufenthaltstitel – darunter die EU Blue Card, Fachkräftegenehmigungen und Forscher-Visa – **online** über die Portale der örtlichen Ausländerbehörden oder das Konsularportal des Auswärtigen Amts beantragt werden müssen. Dieses System bleibt auch 2026 verpflichtend und wurde inzwischen auf selbstständige Tätigkeiten sowie humanitäre Verlängerungen ausgeweitet. Die Berliner LEA hat zudem vollständig auf zugewiesene (statt selbst gebuchte) biometrische Termine umgestellt.
Für Personalabteilungen bringt die digitale Umstellung sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Elektronische Formulare reduzieren unvollständige Anträge und generieren eine sofortige PDF-Bestätigung, die den rechtmäßigen Aufenthalt der Mitarbeitenden während der Bearbeitung verlängert. Gleichzeitig gibt es jedoch strenge Anforderungen an den Dokumentenupload (Dateiformate, Größenbeschränkungen) sowie gebührenfreie Online-Zahlungen. Verpasste Upload-Fristen oder falsche Dateiformate können dazu führen, dass der Antrag ans Ende der Warteschlange rutscht und Projektzeitpläne gefährdet werden.
Die Bearbeitungszeiten haben sich für die meisten Kategorien auf 1 bis 3 Monate verkürzt, doch Kapazitätsengpässe in Großstädten führen häufig dazu, dass biometrische Termine erst Wochen nach der Online-Einreichung vergeben werden. Die Beratung empfiehlt daher, Verlängerungsprozesse spätestens acht Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels zu starten, zu prüfen, ob die Gehälter die Blue-Card-Mindestgrenzen für 2026 erfüllen (€50.700 / €45.934,20) und die Entsandten auf die Wichtigkeit hinzuweisen, zum biometrischen Termin die Originaldokumente mitzubringen.
Die Digitalisierung ist ein zentraler Baustein der deutschen Fachkräfte-Strategie; die nächsten Schritte umfassen ein bundesweites „Work & Stay Agency“-Portal sowie eine tiefere Integration mit kommunalen Meldebehörden. Frühzeitige Anwender berichten von reibungsloseren Onboarding-Prozessen und besserer Kontrolle bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln, während Nachzügler mit Last-Minute-Kosten und Verzögerungen bei Einsätzen rechnen müssen.
Für Personalabteilungen bringt die digitale Umstellung sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Elektronische Formulare reduzieren unvollständige Anträge und generieren eine sofortige PDF-Bestätigung, die den rechtmäßigen Aufenthalt der Mitarbeitenden während der Bearbeitung verlängert. Gleichzeitig gibt es jedoch strenge Anforderungen an den Dokumentenupload (Dateiformate, Größenbeschränkungen) sowie gebührenfreie Online-Zahlungen. Verpasste Upload-Fristen oder falsche Dateiformate können dazu führen, dass der Antrag ans Ende der Warteschlange rutscht und Projektzeitpläne gefährdet werden.
Die Bearbeitungszeiten haben sich für die meisten Kategorien auf 1 bis 3 Monate verkürzt, doch Kapazitätsengpässe in Großstädten führen häufig dazu, dass biometrische Termine erst Wochen nach der Online-Einreichung vergeben werden. Die Beratung empfiehlt daher, Verlängerungsprozesse spätestens acht Wochen vor Ablauf des Aufenthaltstitels zu starten, zu prüfen, ob die Gehälter die Blue-Card-Mindestgrenzen für 2026 erfüllen (€50.700 / €45.934,20) und die Entsandten auf die Wichtigkeit hinzuweisen, zum biometrischen Termin die Originaldokumente mitzubringen.
Die Digitalisierung ist ein zentraler Baustein der deutschen Fachkräfte-Strategie; die nächsten Schritte umfassen ein bundesweites „Work & Stay Agency“-Portal sowie eine tiefere Integration mit kommunalen Meldebehörden. Frühzeitige Anwender berichten von reibungsloseren Onboarding-Prozessen und besserer Kontrolle bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln, während Nachzügler mit Last-Minute-Kosten und Verzögerungen bei Einsätzen rechnen müssen.
Quelle: Jobbatical