
Bundes- und New South Wales-Polizei haben drei australische Frauen, die letzte Woche aus Haftlagern im Nordosten Syriens zurückkehrten, wegen einer Reihe von Terrorismusdelikten angeklagt – darunter erstmals auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Anklagen, die am 7. und 8. Mai vor Gerichten in Sydney und Melbourne erhoben wurden, werfen zwei der Frauen vor, jesidische Gefangene versklavt zu haben, während sie sich in von der Terrormiliz Islamischer Staat kontrolliertem Gebiet aufhielten. Die dritte Frau soll freiwillig eine als Konfliktzone erklärte Region betreten haben. Die Frauen gehören zur jüngsten Gruppe von 13 Australiern – darunter vier Mütter und neun Kinder –, die mit Unterstützung der Regierung repatriiert wurden. Bei einer Verurteilung drohen ihnen Haftstrafen von bis zu 25 Jahren nach dem australischen Gesetz zu internationalen Verbrechen von 2002. Human Rights Watch begrüßte die Anklagen, forderte jedoch die Behörden auf, die Rechte der Beschuldigten auf ein faires Verfahren zu wahren und den Kindern, von denen viele von ihren Müttern getrennt wurden, intensive Traumabetreuung zu gewährleisten. Für die Einwanderungsbehörden stellen die Fälle eine Bewährungsprobe für die kürzlich verschärften vorübergehenden Ausschlussanordnungen sowie die Kapazitäten der Grenzbehörden im Umgang mit Rückkehrern mit hohem Risiko dar. Mobilitätsberater von Verteidigungsunternehmen und NGOs betonen, dass der Präzedenzfall die Notwendigkeit einer gründlichen Nachankunftsprüfung – medizinisch, psychologisch und sicherheitstechnisch – unterstreicht, die Organisationen bei der Umsiedlung von Mitarbeitern oder Familienangehörigen aus Konfliktgebieten einplanen müssen. Anwälte gehen davon aus, dass gegen Kautionen Einspruch erhoben wird, sodass die Frauen während der polizeilichen Auswertung von Tausenden Seiten an Beweismaterial aus Kampfgebieten, das von Koalitionspartnern bereitgestellt wurde, in Hochsicherheitsverwahrung bleiben. Eine Vorverhandlung ist für Juli angesetzt. Das Ergebnis könnte die Politik Canberras beeinflussen, ob weitere Rückführungen aus den Lagern Al-Roj und Al-Hol genehmigt werden, in denen schätzungsweise noch 30 australische Staatsangehörige festgehalten werden.
Quelle: Human Rights Watch
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