
Italienische Gesundheitsbehörden haben vier Reisende in Kalabrien, Kampanien, der Toskana und Venetien ausfindig gemacht und isoliert, nachdem diese einen KLM-Flug von Johannesburg nach Amsterdam mit einer niederländischen Frau geteilt hatten, die später an einem Andes-Stamm des Hantavirus verstarb. Die vorsorgliche Quarantäneanordnung wurde am 11. Mai vom Gesundheitsministerium bestätigt und gilt für 42 Tage gemäß den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation. Alle vier Passagiere landeten in Rom-Fiumicino, bevor sie sich innerhalb Italiens verteilten; sie zeigen derzeit keine Symptome, müssen jedoch täglich per Telemonitoring überwacht werden und dürfen nicht international reisen.
Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund wachsender europäischer Besorgnis nach dem Ausbruch an Bord des Kreuzfahrtschiffs MV Hondius, das zwei Tage zuvor in Teneriffa angelegt hatte. Im Gegensatz zu Covid-19 ist das Hantavirus nur geringfügig von Mensch zu Mensch übertragbar, doch die Sterblichkeitsrate von 30–40 % zwingt die Behörden zu schnellem Handeln. Fluggesellschaften mit Verbindungen von und nach Italien wurden an ihre Verpflichtung gemäß EU-Verordnung Nr. 300/2008 erinnert, detaillierte Passagierlisten 48 Stunden lang aufzubewahren und diese auf Anfrage den örtlichen Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist der Fall eine wichtige Erinnerung daran, dass arbeitsmedizinische Protokolle nicht nur pandemiebedingte Risiken abdecken sollten, sondern auch seltenere Zoonosen, die plötzliche Reisebeschränkungen auslösen können. Unternehmen mit reisenden Mitarbeitern, die über Amsterdam oder spanische Atlantikhäfen unterwegs sind, wird empfohlen, die Flugtauglichkeitsprüfungen zu überprüfen, sicherzustellen, dass Reisende Zugang zu medizinischen Hotlines rund um die Uhr haben, und zusätzliche Zeit für mögliche Kontaktverfolgungsinterviews bei der Ankunft in Italien einzuplanen.
Was die Einreisebestimmungen betrifft, hat das Gesundheitsministerium keine Einreiseverbote oder Testpflichten wieder eingeführt, doch der Vorfall verdeutlicht Italiens Bereitschaft, gezielte Isolationen anzuordnen, die auch Mitarbeiter mit kurzfristigen Arbeitsvisa oder EU Blue Cards betreffen könnten.
Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund wachsender europäischer Besorgnis nach dem Ausbruch an Bord des Kreuzfahrtschiffs MV Hondius, das zwei Tage zuvor in Teneriffa angelegt hatte. Im Gegensatz zu Covid-19 ist das Hantavirus nur geringfügig von Mensch zu Mensch übertragbar, doch die Sterblichkeitsrate von 30–40 % zwingt die Behörden zu schnellem Handeln. Fluggesellschaften mit Verbindungen von und nach Italien wurden an ihre Verpflichtung gemäß EU-Verordnung Nr. 300/2008 erinnert, detaillierte Passagierlisten 48 Stunden lang aufzubewahren und diese auf Anfrage den örtlichen Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist der Fall eine wichtige Erinnerung daran, dass arbeitsmedizinische Protokolle nicht nur pandemiebedingte Risiken abdecken sollten, sondern auch seltenere Zoonosen, die plötzliche Reisebeschränkungen auslösen können. Unternehmen mit reisenden Mitarbeitern, die über Amsterdam oder spanische Atlantikhäfen unterwegs sind, wird empfohlen, die Flugtauglichkeitsprüfungen zu überprüfen, sicherzustellen, dass Reisende Zugang zu medizinischen Hotlines rund um die Uhr haben, und zusätzliche Zeit für mögliche Kontaktverfolgungsinterviews bei der Ankunft in Italien einzuplanen.
Was die Einreisebestimmungen betrifft, hat das Gesundheitsministerium keine Einreiseverbote oder Testpflichten wieder eingeführt, doch der Vorfall verdeutlicht Italiens Bereitschaft, gezielte Isolationen anzuordnen, die auch Mitarbeiter mit kurzfristigen Arbeitsvisa oder EU Blue Cards betreffen könnten.
Quelle: The Local Italy