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Polnischer Sejm verabschiedet Gesetz zu biometrischen Daten zur Anbindung Polens an erweitertes Eurodac-System

Mai 16, 2026
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Polnischer Sejm verabschiedet Gesetz zu biometrischen Daten zur Anbindung Polens an erweitertes Eurodac-System
Am 15. Mai 2026 hat das polnische Unterhaus mit großer Mehrheit einen Regierungsentwurf verabschiedet, der es den Grenzbehörden, der Polizei und dem Amt für Ausländer ermöglicht, eine erweiterte Palette biometrischer Daten von irregulären Migranten, Asylsuchenden und anderen Drittstaatsangehörigen ab sechs Jahren zu erfassen und auszutauschen. Die Maßnahme schafft einen einheitlichen nationalen „Zugangspunkt“ zur aufgerüsteten EU-Datenbank Eurodac 2.0, die vom Zentralen Forensischen Labor der Polizei betrieben wird und ein Flickwerk separater Datenbanken ersetzt, das Kritiker als gefährliche Lücken bei europaweiten Fahndungen nach Mehrfachgrenzüberschreitern und Schleusern bezeichnet hatten. Eurodac 2.0 – ab dem 12. Juni 2026 für alle Mitgliedstaaten verpflichtend – speichert neben den langjährigen Fingerabdruckdaten auch Gesichtsaufnahmen, was die Trefferquote deutlich erhöht. Der polnische Gesetzentwurf regelt, welche Behörden auf die Daten zugreifen dürfen, wie lange diese gespeichert werden und wie Anfragen aus anderen EU-Staaten authentifiziert werden, wodurch der Datenschutz nach Warnungen des Landesbeauftragten für Bürgerrechte verbessert wird. Für Mobility-Manager bleibt die Reform weitgehend im Hintergrund, doch sie wird die Abläufe für Nicht-EU-Entsandte an polnischen Flughäfen sowie Land- und Seehäfen beeinflussen: Wer keinen gültigen Visum- oder Aufenthaltstitel vorweisen kann, muss mit einer kurzen biometrischen Erfassung rechnen. Unternehmen, die regelmäßig kurzfristige Auftragnehmer visumfrei einreisen lassen, sollten ihre Compliance-Prozesse überprüfen, denn sobald die Daten eines Reisenden in Eurodac gespeichert sind, können Behörden Überziehungen oder häufige Kurzaufenthalte im Schengen-Raum leichter erkennen. Das Innenministerium betont, dass die Neuerung legitime Geschäftsreisen nicht verzögern werde und der neue zentrale Zugang eine Übereinstimmung in weniger als zwei Sekunden verarbeiten könne. Dennoch empfehlen Reise-Risikoberater, bei der Ankunft in der Einführungsphase mehr Zeit einzuplanen und Nachweise über Unterkunft und Weiterreise mitzuführen, da die Beamten dank detaillierterer persönlicher Daten Inkonsistenzen in den Angaben besser überprüfen können.
Quelle: Polskie Radio (English Service)

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