Der Schweizer Bundesrat verabschiedet Verordnungen zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts
Der Bundesrat hat die Verordnungen zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts ab dem 12. Juni 2026 genehmigt. Damit werden die Schweizer Grenz-, Asylbearbeitungs- und Datenaustauschregelungen mit dem Schengen-Raum harmonisiert, Screening-Verfahren beschleunigt und neue biometrische sowie Solidaritätsmechanismen eingeführt. Teams für globale Mobilität müssen sich auf schnellere Entscheidungen und strengeren Datenaustausch an den Schweizer Grenzen einstellen.
Mai 21, 2026