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Der Schweizer Bundesrat verabschiedet Verordnungen zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts

Mai 21, 2026
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Der Schweizer Bundesrat verabschiedet Verordnungen zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts
Am 20. Mai 2026 hat der Schweizer Bundesrat ein umfassendes Paket gesetzlicher und regulatorischer Änderungen verabschiedet, das die Schweiz mit dem neuen Migrations- und Asylpakt der Europäischen Union in Einklang bringt, der am 12. Juni 2026 in Kraft tritt. Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat ist die Schweiz verpflichtet, große Teile der Reform umzusetzen, die eine verpflichtende biometrische Kontrolle an den Außengrenzen, strengere Fristen für Dublin-Überstellungen und einen dauerhaften Solidaritätsmechanismus für überlastete Erstaufnahmeländer vorsieht. Wichtige Schweizer Gesetze wurden bereits vom Parlament überarbeitet; mit dem Beschluss vom Mittwoch werden die Ausführungsverordnungen finalisiert. Zu den geänderten Instrumenten zählen die Asylverordnungen 1 und 3, die Verordnung über Einreise und Visumerteilung (VEV) sowie die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE). Die Änderungen regeln, wie Screening-Gespräche durchgeführt werden, wie Gesundheitsinformationen vor einer Dublin-Überstellung ausgetauscht werden dürfen und wie neue Eurodac-Fingerabdruckexperten akkreditiert werden. Für Arbeitgeber und Global-Mobility-Manager hat dies vor allem eine praktische Auswirkung: Ab Mitte Juni unterliegen Ausländer, die an der Schweizer Grenze kontrolliert werden, denselben harmonisierten Vorabkontrollen wie im übrigen Schengen-Raum, und negative Entscheide sollen schneller erfolgen. Unternehmen, die auf kurzfristige Entsendungen angewiesen sind, sollten daher mehr Vorlaufzeit für Grenzformalitäten einplanen und sich auf einen konsequenteren Datenaustausch zwischen EU-/Schengen-Datenbanken einstellen. Die Regierung argumentiert, die Reform werde die Zahl der Asylanträge mit geringen Erfolgsaussichten reduzieren und das heimische System entlasten. Kritiker, darunter mehrere Schweizer NGOs, warnen, dass beschleunigte Grenzverfahren den Zugang zu Rechtsbeistand einschränken und der Informationsaustausch mit Drittstaaten gefährdete Migranten in Gefahr bringen könnte. Für international tätige Unternehmen ist die Botschaft jedoch klar: Die Schweiz bleibt vollumfänglich mit den EU-Migrationsinstrumenten abgestimmt und minimiert so Divergenzrisiken bei grenzüberschreitenden Einsätzen. Personalabteilungen sollten ihre internen Richtlinien bis zum 12. Juni aktualisieren und Reisende, die dem neuen Screening unterliegen könnten, entsprechend informieren.
Quelle: Swiss Federal Council (admin.ch)

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