
Der Schweizer Bundesrat bestätigte am 21. Mai 2026, dass er vom 10. bis 19. Juni vor dem Treffen der G7-Staats- und Regierungschefs in Évian-les-Bains vorübergehende Kontrollen an der normalerweise offenen inneren Schengen-Grenze zu Frankreich wieder einführen wird. Obwohl die Schweiz ihr Schengen-Recht zur Wiedereinführung von Kontrollen bereits genutzt hat, ist dies das erste Mal seit der Pandemie, dass die Maßnahme nur ein Nachbarland betrifft und vor allem aus sicherheitspolitischen Gründen im Zusammenhang mit dem Gipfel erfolgt, nicht wegen Migrationsdrucks. Évian liegt nur knapp zehn Kilometer von Genf entfernt, wo der Grenzpendelverkehr zum Alltag gehört: Rund 95.000 Grenzgänger passieren täglich den Kanton, und der Flughafen Genf verzeichnet im Juni mehr als eine halbe Million Passagiere pro Woche. Während der zehn Tage können Zoll und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Reisende „ohne Verdacht“ an Haupt- und Nebenübergängen sowie im Schweizer Hoheitsgebiet kontrollieren. Fluggesellschaften wurden gebeten, Passagiere zu einer frühzeitigen Ankunft an den Flughäfen Genf und Zürich zu ermutigen; Spediteure sollen zusätzliche Zeitpuffer in ihre Just-in-Time-Lieferpläne einbauen. Der Bundesrat hat zudem den Einsatz von bis zu 5.000 Soldaten der Schweizer Armee genehmigt, um die Kantonspolizei bei möglichen Protesten auf Schweizer Boden zu unterstützen – nach dem Vorbild des Biden-Putin-Gipfels 2021. Für Mobilitätsmanager ist die wichtigste praktische Empfehlung die Notfallplanung: Grenzpendler müssen an den meistbefahrenen Genfer Übergängen Bardonnex und Thônex-Vallard mit Wartezeiten von bis zu 60 Minuten rechnen. Arbeitgeber sollten flexible Anwesenheitsregelungen erlassen und, wenn möglich, Meetings virtuell abhalten oder außerhalb der Gipfelspitzenzeiten terminieren. Reisende, die über den Genfer Bahnknoten zu alpinen Ferienorten unterwegs sind, sollten beachten, dass nur sieben der 35 Grenzübergänge rund um die Uhr geöffnet bleiben; Nachtzüge unterliegen an Bord Personenkontrollen. Die Schweizer Behörden betonen, dass EU-Bürger und andere Schengen-Anwohner weiterhin Einreiseberechtigung haben, aber einen Reisepass oder Personalausweis mitführen müssen. Geschäftsreisende aus Nicht-EU-Staaten sollten sowohl ihren Pass als auch ein Schweizer/Schengen-Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung bereithalten. Andernfalls drohen Einreiseverweigerungen oder Bußgelder – selbst für Personen, die sonst reibungslos im Schengen-Raum reisen. Unternehmen mit Just-in-Time-Produktionen, insbesondere in den Bereichen Luxusgüter und Pharma, wird empfohlen, die Echtzeit-Verkehrs-App der Regierung zu nutzen und Pufferbestände anzulegen. Die temporären Maßnahmen spiegeln einen wachsenden europäischen Trend wider: die Politisierung der inneren Schengen-Grenzen als Reaktion auf sicherheitsrelevante Ereignisse. Deutschland, Norwegen und Slowenien hatten bereits im Frühjahr ähnliche Kontrollen eingeführt. Verläuft der G7-Gipfel ohne größere Zwischenfälle, werden die Kontrollen am 19. Juni um 23:59 Uhr aufgehoben; bei Unruhen kann die Maßnahme in 30-Tage-Intervallen verlängert werden. Globale Mobilitätsteams mit Mitarbeitenden in der Region Léman sollten daher offizielle Mitteilungen genau verfolgen und flexible Reisebestimmungen beibehalten.
Quelle: IamExpat Switzerland
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