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CDC setzt Einreise von Nicht-Staatsangehörigen aus Ebola-Regionen für 30 Tage aus

Mai 22, 2026
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CDC setzt Einreise von Nicht-Staatsangehörigen aus Ebola-Regionen für 30 Tage aus
Die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) haben am 21. Mai 2026 ihre Quarantänebefugnisse aktiviert und eine Anordnung im Federal Register veröffentlicht, die das „Einreiseverbot“ für Nicht-US-Bürger verhängt, die sich in den letzten 21 Tagen in der Demokratischen Republik Kongo, Uganda oder Südsudan aufgehalten haben. Der Ebola-Ausbruch des Bundibugyo-Stamms im Osten der DRC sowie importierte Fälle in Kampala veranlassten die CDC, gemäß dem Public Health Service Act §§ 362 und 365 sowie 42 CFR 71.40 zu handeln. Die Anordnung gilt rückwirkend ab dem 18. Mai und ist zunächst auf 30 Tage befristet, mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

Die Regelung betrifft nicht US-Staatsbürger, rechtmäßige Daueraufenthaltsberechtigte, US-Militärangehörige sowie bestimmte humanitäre Ausnahmen, die vom CBP geprüft werden. Allerdings sind die meisten Inhaber kurzfristiger Visa, Flüchtlinge und Parolees, die in den Risikobereich fallen, von der Einreise ausgeschlossen. Fluggesellschaften sind weiterhin für die Einhaltung verantwortlich und können das Boarding an ausländischen Flughäfen verweigern. Das CBP behält sich vor, in Absprache mit der CDC Ausnahmen aus wichtigen polizeilichen oder humanitären Gründen im Einzelfall zu genehmigen.

CDC setzt Einreise von Nicht-Staatsangehörigen aus Ebola-Regionen für 30 Tage aus


Für globale Mobilitätsteams bedeutet die Aussetzung, dass neue Reisen in die USA für betroffene Drittstaatsangehörige, die an Projekten in Zentral- und Ostafrika arbeiten – insbesondere für Auftragnehmer, die über regionale Drehkreuze wie Addis Abeba, Nairobi, Doha und Dubai rotiert werden – vorerst nicht möglich sind. US-Unternehmen sollten ihre Einsatzorte überprüfen, Homeoffice oder Einsätze in Drittstaaten organisieren und ihre Mitarbeiter klar über die sich entwickelnde Gesundheitssituation sowie die Wiedereinreisefristen informieren. Personalverantwortliche müssen zudem mit einer Neuplanung von Visumterminen rechnen, da sich an US-Konsulaten rasch Rückstaus bilden könnten.

Gesundheitsexperten weisen darauf hin, dass für den Bundibugyo-Stamm keine zugelassene Impfung existiert, was die Dringlichkeit präventiver Grenzmaßnahmen erhöht. Die CDC nutzt das 30-Tage-Fenster, um die Diagnostikkapazitäten auszubauen und Kontaktverfolgungsprotokolle abzuschließen. Sollte sich die Übertragung beschleunigen, könnte die Behörde eine Verlängerung der Aussetzung oder eine Ausweitung auf weitere Länder empfehlen, was zu erheblichen Störungen im Geschäftsreiseverkehr führen würde.
Quelle: Federal Register

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