Tschechien führt Fünfjahresaufenthaltserlaubnis für Langzeitinhaber des vorübergehenden Schutzes aus der Ukraine ein
Ein Fragomen-Alert vom 22. Mai 2026 berichtet, dass Tschechien eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer eingeführt hat, die seit zwei Jahren vorübergehenden Schutz genießen und ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit nachweisen können. Diese Erlaubnis wird auf den langfristigen EU-Aufenthalt angerechnet und erspart Arbeitgebern die Kosten und Risiken jährlicher Schutzverlängerungen. Anträge können online beim Innenministerium eingereicht werden, was Tschechiens Bestreben zur Digitalisierung der Einwanderungsverfahren unterstreicht.
Mai 23, 2026