
Bei ihrem ersten bilateralen Treffen seit Amtsantritt trafen sich der tschechische Innenminister Lubomír Metnar und sein österreichischer Amtskollege Gerhard Karner am 22. Mai 2026 in Prag, um über das baldige Auslaufen der EU-weiten Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (Temporary Protection Directive, TPD) für Menschen, die vor Russlands Invasion in der Ukraine fliehen, zu sprechen. Beide Minister waren sich einig, dass nach dem Ablauf der aktuellen EU-weiten Verlängerung am 4. März 2027 ein einfacher und verlässlicher Aufenthaltsweg notwendig sein wird.
Nach Angaben der tschechischen Seite haben derzeit mehr als 345.000 Ukrainer einen gültigen vorübergehenden Schutzstatus in Tschechien – das entspricht etwa 3 % der Bevölkerung – und über 93.000 sind formal beschäftigt. Metnar warnte, ein abruptes Ende des Schutzes würde für Zehntausende von Arbeitnehmern, auf die unsere Wirtschaft angewiesen ist, eine rechtliche Unsicherheit schaffen. Damit griff er die Sorgen der tschechischen Industrieverbände auf, die bereits mit dem engsten Arbeitsmarkt der EU konfrontiert sind. Karner bestätigte, dass Österreich dieselbe Sorge teilt: „Nahezu 81.000 Ukrainer tragen zu unserer Wirtschaft bei. Die EU muss eine koordinierte Ausstiegsstrategie vorlegen, sonst sind die Mitgliedstaaten gezwungen, auf ein Flickwerk nationaler Lösungen zurückzugreifen.“
Die Minister kündigten an, beim Justiz- und Innenministerrat am 3. und 4. Juni ein gemeinsames Non-Paper vorzulegen, in dem sie die Kommission auffordern, eine Verordnung vorzuschlagen, die es Schutzberechtigten, die arbeiten oder studieren, ermöglicht, ohne Ausreise in nationale Aufenthaltstitel umzuwandeln. Zudem forderten sie gemeinsame Regeln zur Anerkennung der unter dem vorübergehenden Schutz verbrachten Zeit für die fünfjährige Qualifikationsfrist für einen langfristigen EU-Aufenthaltstitel.
Aus Sicht der Unternehmensmobilität ist der Vorschlag wichtig, da er Arbeitgebern erlaubt, ukrainische Mitarbeiter über vereinfachte Verfahren zu halten, ohne den regulären Arbeitsgenehmigungsprozess neu starten zu müssen. Tschechische Automobilzulieferer, die von der Industrie- und Handelskammer befragt wurden, schätzen, dass eine Rückführung und erneute Antragstellung pro Mitarbeiter bis zu 9.000 Euro an Ausfallzeiten und Agenturgebühren kosten könnte. Personalabteilungen wird daher geraten, die Ablaufdaten des Schutzstatus ihrer Mitarbeiter zu prüfen und unterstützende Unterlagen – wie Arbeitsvertragsverlängerungen und Wohnnachweise – vorzubereiten, falls ein Umwandlungsweg eröffnet wird.
Über den vorübergehenden Schutz hinaus besprachen die beiden Minister auch gemeinsame Polizeipatrouillen an der tschechisch-österreichischen Grenze und signalisierten ihre Unterstützung für die vollständige Digitalisierung des Schengen-Ein- und Ausreisedatenaustauschs (Entry/Exit System, EES) bis Ende 2026, was den Güter- und Pendlerverkehr zwischen den Nachbarländern beschleunigen soll. Unternehmen, die Shuttle-Dienste zwischen grenznahen Industrieparks betreiben, können laut Metnar Anfang 2027 mit einem Pilotprojekt für automatisierte Kennzeichen-Vorabfertigung am Grenzübergang Mikulov/Drasenhofen rechnen.
Nach Angaben der tschechischen Seite haben derzeit mehr als 345.000 Ukrainer einen gültigen vorübergehenden Schutzstatus in Tschechien – das entspricht etwa 3 % der Bevölkerung – und über 93.000 sind formal beschäftigt. Metnar warnte, ein abruptes Ende des Schutzes würde für Zehntausende von Arbeitnehmern, auf die unsere Wirtschaft angewiesen ist, eine rechtliche Unsicherheit schaffen. Damit griff er die Sorgen der tschechischen Industrieverbände auf, die bereits mit dem engsten Arbeitsmarkt der EU konfrontiert sind. Karner bestätigte, dass Österreich dieselbe Sorge teilt: „Nahezu 81.000 Ukrainer tragen zu unserer Wirtschaft bei. Die EU muss eine koordinierte Ausstiegsstrategie vorlegen, sonst sind die Mitgliedstaaten gezwungen, auf ein Flickwerk nationaler Lösungen zurückzugreifen.“
Die Minister kündigten an, beim Justiz- und Innenministerrat am 3. und 4. Juni ein gemeinsames Non-Paper vorzulegen, in dem sie die Kommission auffordern, eine Verordnung vorzuschlagen, die es Schutzberechtigten, die arbeiten oder studieren, ermöglicht, ohne Ausreise in nationale Aufenthaltstitel umzuwandeln. Zudem forderten sie gemeinsame Regeln zur Anerkennung der unter dem vorübergehenden Schutz verbrachten Zeit für die fünfjährige Qualifikationsfrist für einen langfristigen EU-Aufenthaltstitel.
Aus Sicht der Unternehmensmobilität ist der Vorschlag wichtig, da er Arbeitgebern erlaubt, ukrainische Mitarbeiter über vereinfachte Verfahren zu halten, ohne den regulären Arbeitsgenehmigungsprozess neu starten zu müssen. Tschechische Automobilzulieferer, die von der Industrie- und Handelskammer befragt wurden, schätzen, dass eine Rückführung und erneute Antragstellung pro Mitarbeiter bis zu 9.000 Euro an Ausfallzeiten und Agenturgebühren kosten könnte. Personalabteilungen wird daher geraten, die Ablaufdaten des Schutzstatus ihrer Mitarbeiter zu prüfen und unterstützende Unterlagen – wie Arbeitsvertragsverlängerungen und Wohnnachweise – vorzubereiten, falls ein Umwandlungsweg eröffnet wird.
Über den vorübergehenden Schutz hinaus besprachen die beiden Minister auch gemeinsame Polizeipatrouillen an der tschechisch-österreichischen Grenze und signalisierten ihre Unterstützung für die vollständige Digitalisierung des Schengen-Ein- und Ausreisedatenaustauschs (Entry/Exit System, EES) bis Ende 2026, was den Güter- und Pendlerverkehr zwischen den Nachbarländern beschleunigen soll. Unternehmen, die Shuttle-Dienste zwischen grenznahen Industrieparks betreiben, können laut Metnar Anfang 2027 mit einem Pilotprojekt für automatisierte Kennzeichen-Vorabfertigung am Grenzübergang Mikulov/Drasenhofen rechnen.
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