
Multinationale Arbeitgeber in Tschechien erhielten am 22. Mai 2026 eine willkommene Klarstellung, als die globale Einwanderungskanzlei Fragomen berichtete, dass die tschechische Regierung stillschweigend eine neue fünfjährige Aufenthaltserlaubnis eingeführt hat. Diese richtet sich an Personen, die mindestens zwei Jahre unter dem EU-Temporärschutz standen und nachweisen können, dass sie wirtschaftlich unabhängig sind. Die Maßnahme bietet ukrainischen Fachkräften – und den Unternehmen, die auf sie angewiesen sind – eine mittelfristige Alternative zu den bislang jährlich verlängerten temporären Schutzregelungen, die derzeit bis März 2027 gelten.
Im Rahmen des Programms müssen Antragsteller einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein dokumentiertes Einkommen vorlegen, das mindestens dem tschechischen Existenzminimum entspricht (derzeit 4.860 CZK pro Monat), sowie eine Krankenversicherung nachweisen. Die Zeit unter der neuen Aufenthaltserlaubnis wird auf die fünfjährige Voraussetzung für den EU-Daueraufenthaltsstatus angerechnet – im Gegensatz zur Zeit unter dem temporären Schutz.
Anträge können direkt im Land über das Ausländerportal des Innenministeriums eingereicht werden, wodurch Reisen zu tschechischen Konsulaten im Ausland entfallen. Für Arbeitgeber vereinfacht der neue Weg die Personalplanung: Nach Genehmigung beseitigt die Aufenthaltserlaubnis die Unsicherheit durch jährliche Schutzverlängerungen und minimiert das Risiko, dass eine geopolitische Entscheidung in Brüssel die Arbeitsgenehmigung plötzlich ungültig macht.
Fragomen empfiehlt Unternehmen, frühzeitig mit der Umstellung wichtiger Mitarbeiter zu beginnen, da mit einem starken Anstieg der Terminanforderungen zu rechnen ist und die digitale Antragstellung aktuelle elektronische Unterschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfordert. Die Ankündigung steht im Einklang mit den umfassenderen tschechischen Bemühungen zur Digitalisierung der Einwanderungsprozesse. Seit dem 1. Januar 2026 werden die meisten Anträge auf Aufenthaltserlaubnis online gestellt, und es werden biometrische Karten mit Fernaktualisierungsfunktion ausgegeben.
Die fünfjährige Aufenthaltserlaubnis wird auf derselben Smartcard-Plattform ausgegeben, sodass Adressänderungen und Arbeitgeberwechsel künftig über die e-Doklady-App erledigt werden können, sobald der Inhaber seine erste physische Karte erhalten hat. Mobility-Manager in Unternehmen sollten ihren ukrainischen Mitarbeiterstamm prüfen, um diejenigen zu identifizieren, die die 24-Monats-Frist erfüllen, und mit mindestens 2.500 CZK Verwaltungsgebühren pro Antrag kalkulieren.
Obwohl die Regelung noch formal im Gesetzblatt veröffentlicht werden muss, hat das Innenministerium den Branchenverbänden bestätigt, dass Anträge sofort unter einer „Ermessensermächtigung“ akzeptiert werden, sofern ein Begleitschreiben mit Verweis auf § 182b des Ausländergesetzes beigefügt wird.
Im Rahmen des Programms müssen Antragsteller einen gültigen Arbeitsvertrag oder ein dokumentiertes Einkommen vorlegen, das mindestens dem tschechischen Existenzminimum entspricht (derzeit 4.860 CZK pro Monat), sowie eine Krankenversicherung nachweisen. Die Zeit unter der neuen Aufenthaltserlaubnis wird auf die fünfjährige Voraussetzung für den EU-Daueraufenthaltsstatus angerechnet – im Gegensatz zur Zeit unter dem temporären Schutz.
Anträge können direkt im Land über das Ausländerportal des Innenministeriums eingereicht werden, wodurch Reisen zu tschechischen Konsulaten im Ausland entfallen. Für Arbeitgeber vereinfacht der neue Weg die Personalplanung: Nach Genehmigung beseitigt die Aufenthaltserlaubnis die Unsicherheit durch jährliche Schutzverlängerungen und minimiert das Risiko, dass eine geopolitische Entscheidung in Brüssel die Arbeitsgenehmigung plötzlich ungültig macht.
Fragomen empfiehlt Unternehmen, frühzeitig mit der Umstellung wichtiger Mitarbeiter zu beginnen, da mit einem starken Anstieg der Terminanforderungen zu rechnen ist und die digitale Antragstellung aktuelle elektronische Unterschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfordert. Die Ankündigung steht im Einklang mit den umfassenderen tschechischen Bemühungen zur Digitalisierung der Einwanderungsprozesse. Seit dem 1. Januar 2026 werden die meisten Anträge auf Aufenthaltserlaubnis online gestellt, und es werden biometrische Karten mit Fernaktualisierungsfunktion ausgegeben.
Die fünfjährige Aufenthaltserlaubnis wird auf derselben Smartcard-Plattform ausgegeben, sodass Adressänderungen und Arbeitgeberwechsel künftig über die e-Doklady-App erledigt werden können, sobald der Inhaber seine erste physische Karte erhalten hat. Mobility-Manager in Unternehmen sollten ihren ukrainischen Mitarbeiterstamm prüfen, um diejenigen zu identifizieren, die die 24-Monats-Frist erfüllen, und mit mindestens 2.500 CZK Verwaltungsgebühren pro Antrag kalkulieren.
Obwohl die Regelung noch formal im Gesetzblatt veröffentlicht werden muss, hat das Innenministerium den Branchenverbänden bestätigt, dass Anträge sofort unter einer „Ermessensermächtigung“ akzeptiert werden, sofern ein Begleitschreiben mit Verweis auf § 182b des Ausländergesetzes beigefügt wird.
Quelle: Fragomen Blog
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