
Die polnische Regierung hat am Samstag eine aktualisierte Verordnung veröffentlicht, die vorübergehend das Recht auf persönliche Asylanträge an den Grenzübergängen entlang der 418 Kilometer langen Grenze zu Belarus aussetzt. Die Maßnahme – erlassen im Rahmen der im März 2025 geänderten Ausländergesetzgebung – trat mit der Veröffentlichung im Gesetzesblatt sofort in Kraft und gilt für 60 Tage, sofern sie nicht verlängert wird. Eine frühere Anordnung, die diese Woche auslaufen sollte, wird mit der Bekanntmachung vom 31. Mai 2026 bis Ende Juli verlängert. Warschau argumentiert, dass Minsk weiterhin Migration instrumentalisiere, indem es Menschen aus dem Nahen Osten und Afrika gezielt in Richtung EU-Territorium lenke, was nach Angaben von Ministerpräsident Donald Tusk eine „echte, anhaltende Bedrohung“ für die nationale Sicherheit darstelle.
Laut der Verordnung können Grenzschutzbeamte Asylgesuche an der grünen Grenze oder offiziellen Kontrollpunkten wie Kuźnica und Terespol ablehnen und Antragsteller stattdessen an polnische Konsulate im Ausland verweisen. Schutzbedürftige Fälle können nach individueller Prüfung aus humanitären Gründen weiterhin zugelassen werden. Menschenrechtsorganisationen, darunter die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte, warnen, dass die pauschale Maßnahme gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstoßen und den Zugang zu internationalem Schutz erschweren könnte. Das Innenministerium entgegnet, dass Notfall-Ausnahmen im EU-Recht vorgesehen seien und betont, dass Polen trotz der Einschränkungen im Jahr 2025 mehr als 7.000 Asylanträge bearbeitet habe.
Für multinationale Arbeitgeber hat die Verlängerung praktische Folgen: Ukrainische und belarussische Mitarbeiter, die ihr Schengen-Visum überschreiten, können ihren Status nicht mehr durch eine Antragstellung an der Grenze legalisieren, sondern müssen innerhalb Polens einen Antrag stellen oder das Land verlassen. Unternehmen, die Ausrüstung oder Projektteams über den Frachtkorridor Koroszczyn–Kozłowicze transportieren, sollten mit strengeren Dokumentenkontrollen und möglichen Verzögerungen rechnen, da die Grenzschutzbehörden ihre Abläufe an die neue Verordnung anpassen.
Laut der Verordnung können Grenzschutzbeamte Asylgesuche an der grünen Grenze oder offiziellen Kontrollpunkten wie Kuźnica und Terespol ablehnen und Antragsteller stattdessen an polnische Konsulate im Ausland verweisen. Schutzbedürftige Fälle können nach individueller Prüfung aus humanitären Gründen weiterhin zugelassen werden. Menschenrechtsorganisationen, darunter die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte, warnen, dass die pauschale Maßnahme gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstoßen und den Zugang zu internationalem Schutz erschweren könnte. Das Innenministerium entgegnet, dass Notfall-Ausnahmen im EU-Recht vorgesehen seien und betont, dass Polen trotz der Einschränkungen im Jahr 2025 mehr als 7.000 Asylanträge bearbeitet habe.
Für multinationale Arbeitgeber hat die Verlängerung praktische Folgen: Ukrainische und belarussische Mitarbeiter, die ihr Schengen-Visum überschreiten, können ihren Status nicht mehr durch eine Antragstellung an der Grenze legalisieren, sondern müssen innerhalb Polens einen Antrag stellen oder das Land verlassen. Unternehmen, die Ausrüstung oder Projektteams über den Frachtkorridor Koroszczyn–Kozłowicze transportieren, sollten mit strengeren Dokumentenkontrollen und möglichen Verzögerungen rechnen, da die Grenzschutzbehörden ihre Abläufe an die neue Verordnung anpassen.
Quelle: Rzeczpospolita