
Mitternacht am 12. Juni trat der lang verhandelte Migrations- und Asylpakt der Europäischen Union offiziell in Kraft. Er sieht schnellere Asylprüfungen an den Außengrenzen, strengere Rückführungsverfahren und – am umstrittensten – einen „verpflichtenden Solidaritätsmechanismus“ vor, der von jedem Mitgliedstaat verlangt, entweder umverteilte Asylsuchende aufzunehmen oder in einen gemeinsamen Fonds einzuzahlen. Prag machte jedoch innerhalb weniger Stunden deutlich, dass es sich nicht an den verpflichtenden Umsiedlungen beteiligen wird. Ministerpräsident Andrej Babiš erklärte gegenüber Journalisten, dass Tschechien „niemals Quoten umsetzen“ werde, da das Land bereits eine erhebliche humanitäre Last trägt, indem es rund 450.000 ukrainische Flüchtlinge im Rahmen des vorübergehenden Schutzes beherbergt. Innenminister Lubomír Metnar bestätigte, dass Prag jährlich eine Ausnahmeregelung beantragen werde, doch Brüssel warnt, dass Ausnahmen begrenzt sind und die Nichteinhaltung hohe finanzielle Sanktionen nach sich ziehen könnte. Für Arbeitgeber ist der Pakt relevant, da er die durchschnittliche Asylentscheidungsdauer von 28 auf 12 Wochen verkürzen und die Abschiebung abgelehnter Antragsteller beschleunigen soll – Änderungen, die die Bearbeitungskapazitäten tschechischer Botschaften für legale Arbeitsmigration erhöhen könnten. Andererseits könnten Unternehmen, die auf die Entsendung von Nicht-EU-Bürgern innerhalb des Blocks angewiesen sind, mit strengeren Kontrollen an den Außengrenzflughäfen rechnen, da die neuen Vorabprüfungen greifen. Migrationsanalysten warnen, dass Tschechiens offene Ablehnung der Solidaritätsklausel das Land innerhalb der V4 + Österreich-Gruppe isolieren könnte, in der Wien und Bratislava offenbar bereit sind, in den Fonds einzuzahlen, statt Menschen aufzunehmen. Bestimmte EU-Förderungen könnten zurückgehalten werden, falls Prag als nicht konform eingestuft wird. Teams für globale Mobilität sollten umziehende Mitarbeiter darauf vorbereiten, dass die Asylpolitik politisiert und dynamisch ist: Während die tschechischen Aufenthaltsregeln für Talentprogramme derzeit unverändert bleiben, sind Vergeltungsmaßnahmen – etwa langsamere Visabearbeitung bei südlichen EU-Konsulaten – nicht auszuschließen, falls der Konflikt sich verschärft.
Quelle: TN.cz