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Innenministerium zählt 1,124 Millionen ausländische Einwohner im neuen Migrationsbericht

Juni 13, 2026
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Innenministerium zählt 1,124 Millionen ausländische Einwohner im neuen Migrationsbericht
Am 12. Juni 2026 veröffentlichte das tschechische Innenministerium seinen Migrationsbericht für das erste Quartal und bietet damit die bisher detaillierteste Übersicht über die ausländische Bevölkerung und die Trends bei irregulärer Migration. Zum 31. März waren 1.124.496 ausländische Staatsbürger im Land registriert – ein leichter Rückgang um 6.701 Personen (-0,59 %) seit Jahresende 2025, womit Ausländer 10,3 % der Gesamtbevölkerung ausmachen. Ukrainische Staatsangehörige stellen weiterhin mehr als die Hälfte aller Ausländer, mit 379.818 Personen, die unter dem EU-Temporärschutz stehen. Das Ministerium warnt Arbeitgeber davor, dass der großflächige Ablauf von Aufenthaltsgenehmigungen im Sommer zu administrativen Engpässen führen könnte, sofern Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht beim Übergang zu regulären Langzeitaufenthalten unterstützen.

Innenministerium zählt 1,124 Millionen ausländische Einwohner im neuen Migrationsbericht


Abgesehen von der Ukraine wachsen die Herkunftsgruppen aus Indien, den Philippinen und Serbien am schnellsten – was die Einstellungspraktiken in den Bereichen Logistik, Shared-Service-Center und Bauwesen widerspiegelt. Der Bericht verfolgt zudem den Druck irregulärer Migration an den Außengrenzen Europas. Basierend auf Frontex-Daten wird ein Rückgang der unerlaubten Grenzübertritte um 39 % im Jahresvergleich auf nur 21.400 Fälle im Jahr 2026 verzeichnet, wobei das westliche Mittelmeer die einzige Route mit Zuwachs ist. Während die Landgrenzen der Tschechischen Republik stabil bleiben, erklärt das Innenministerium, dass es bereit ist, gemeinsame Patrouillen mit Deutschland und Österreich zu verstärken, falls die Migrationsströme nach Inkrafttreten des EU-Pakts zunehmen.

Für globale Mobilitätsteams ist das Dokument eine nützliche Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften. Es wird betont, dass Arbeitgeber Kopien der Aufenthaltstitel ihrer Mitarbeiter während der gesamten Vertragsdauer aufbewahren müssen, und erinnert die Personalabteilungen daran, dass das elektronische Ausländerportal (Cizinec v ČR) ab dem 1. Oktober 2026 für die meisten Anträge verpflichtend wird. Unternehmen, die größere innergemeinschaftliche Versetzungen planen, wird empfohlen, die bevorstehenden Änderungen im Entsenderechtsrahmen genau zu verfolgen, die im Bericht als „gesetzgeberische Priorität für das vierte Quartal“ hervorgehoben werden.
Quelle: Ministry of the Interior of the Czech Republic

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