
Bundesimmigrationsbehörden informierten die Führungskräfte in Michigan am 18. Juni, dass sie ein 20.000 Quadratmeter großes Lagerhaus in Romulus verkaufen werden, anstatt es für die Unterbringung von bis zu 500 Inhaftierten umzubauen. Dieser Kurswechsel erfolgt drei Monate, nachdem die Generalstaatsanwältin von Michigan, Dana Nessel, und die Stadt ICE und das Heimatschutzministerium (DHS) verklagt hatten, weil diese angeblich Umwelt- und Bebauungsprüfungen umgangen hatten. Gemeindeverbände argumentierten, dass das Gelände in einem Überschwemmungsgebiet liegt, weniger als eine Meile von zwei Schulen entfernt ist und nicht über ausreichende Abwasserkapazitäten verfügt. Angesichts des zunehmenden politischen Drucks stimmte das DHS zu, das Projekt aufzugeben und die Immobilie zum Verkauf anzubieten. Die zugrundeliegende Klage bleibt aktiv, bis eine formelle Einigung sicherstellt, dass das Gebäude niemals für Inhaftierungszwecke umgenutzt werden darf. Warum das wichtig ist: Der Fall zeigt, dass Bundesstaaten und Kommunen auch gegenüber Bundesbehörden Einfluss behalten, wenn Umweltgesetze oder Nutzungsbestimmungen geltend gemacht werden. Unternehmen, die auf Verträge für Haft- oder Unterbringungseinrichtungen bieten wollen, sollten mehr Zeit für die Einbindung der Gemeinschaft und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten einplanen. Umgekehrt können Umzugsmanager den Betroffenen, die nach Detroit versetzt werden, versichern, dass eine große geplante Haftanstalt vom Tisch ist, was Sorgen über Proteste oder Verkehrsbehinderungen in der Nähe des Flughafens Detroit Metro mindert. Die Entscheidung verringert zudem die Haftkapazitäten von ICE in der Großen-Seen-Region, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass festgenommene Migranten in Bezirksgefängnisse in Ohio oder Illinois verlegt werden. Juristische Berater sollten sich auf längere Überstellungszeiten und höhere Kosten für Anwaltsbesuche über Staatsgrenzen hinweg einstellen.
Quelle: ClickOnDetroit