
Am 23. Juni 2026 gab der Grenzschutzbezirk Schlesien die Abschiebung von drei ukrainischen Staatsangehörigen bekannt – zwei Männer im Alter von 33 und 42 Jahren sowie eine 51-jährige Frau –, nachdem Gerichte die administrativen Abschiebungsanordnungen bestätigt hatten. Die Betroffenen hatten Haftstrafen für Straftaten von Körperverletzung und Raub bis hin zu Trunkenheit am Steuer verbüßt. Sie wurden zu einem festgelegten Grenzübergang begleitet und an die ukrainischen Behörden übergeben; jeder von ihnen steht nun ein Wiedereinreiseverbot nach Polen und in den gesamten Schengen-Raum von fünf bis neun Jahren bevor.
Während strafrechtliche Verurteilungen schon lange eine Grundlage für Abschiebungen gemäß der EU-Richtlinie 2008/115/EG sind, betonten polnische Behörden, dass die verlängerten Verbote „aufgestiegene öffentliche Sicherheitsbedenken angesichts des erhöhten regionalen Migrationsdrucks“ widerspiegeln. Seit dem groß angelegten Einmarsch Russlands in die Ukraine hat Polen über 1,2 Millionen Dokumente für vorübergehenden Schutz ausgestellt, was die Kapazitäten von Abschiebezentren und Gerichten stark belastet.
Die medienwirksamen Abschiebungen erinnern daran, dass Inhaber humanitärer oder Arbeitserlaubnisse in Polen ein sauberes Strafregister führen müssen, um ihren Status nicht zu gefährden. Multinationale Arbeitgeber sollten interne Verhaltensrichtlinien für entsandte Mitarbeiter überprüfen und sicherstellen, dass rechtliche Probleme umgehend der Einwanderungsberatung gemeldet werden.
Für Risikomanager im Reiseverkehr zeigt der Fall zudem operative Feinheiten: Abschiebungen werden nun routinemäßig außerhalb der Stoßzeiten über die Grenzübergänge Korczowa–Krakivets und Medyka–Shehyni begleitet, um Störungen im Warenverkehr zu minimieren. Unternehmen, die grenzüberschreitenden Güterverkehr an Abschiebetagen planen, müssen mit zeitweisen Sperrungen der Fahrspuren von 15 bis 20 Minuten rechnen.
Die polnischen Behörden planen, im dritten Quartal 2026 einen englischsprachigen Compliance-Leitfaden zu veröffentlichen, der erläutert, wie strafrechtliche Verfahren mit der Verlängerung von Aufenthaltstiteln zusammenhängen – eine wichtige Information, die globale HR-Teams in ihre Entsendungshandbücher aufnehmen sollten.
Während strafrechtliche Verurteilungen schon lange eine Grundlage für Abschiebungen gemäß der EU-Richtlinie 2008/115/EG sind, betonten polnische Behörden, dass die verlängerten Verbote „aufgestiegene öffentliche Sicherheitsbedenken angesichts des erhöhten regionalen Migrationsdrucks“ widerspiegeln. Seit dem groß angelegten Einmarsch Russlands in die Ukraine hat Polen über 1,2 Millionen Dokumente für vorübergehenden Schutz ausgestellt, was die Kapazitäten von Abschiebezentren und Gerichten stark belastet.
Die medienwirksamen Abschiebungen erinnern daran, dass Inhaber humanitärer oder Arbeitserlaubnisse in Polen ein sauberes Strafregister führen müssen, um ihren Status nicht zu gefährden. Multinationale Arbeitgeber sollten interne Verhaltensrichtlinien für entsandte Mitarbeiter überprüfen und sicherstellen, dass rechtliche Probleme umgehend der Einwanderungsberatung gemeldet werden.
Für Risikomanager im Reiseverkehr zeigt der Fall zudem operative Feinheiten: Abschiebungen werden nun routinemäßig außerhalb der Stoßzeiten über die Grenzübergänge Korczowa–Krakivets und Medyka–Shehyni begleitet, um Störungen im Warenverkehr zu minimieren. Unternehmen, die grenzüberschreitenden Güterverkehr an Abschiebetagen planen, müssen mit zeitweisen Sperrungen der Fahrspuren von 15 bis 20 Minuten rechnen.
Die polnischen Behörden planen, im dritten Quartal 2026 einen englischsprachigen Compliance-Leitfaden zu veröffentlichen, der erläutert, wie strafrechtliche Verfahren mit der Verlängerung von Aufenthaltstiteln zusammenhängen – eine wichtige Information, die globale HR-Teams in ihre Entsendungshandbücher aufnehmen sollten.
Quelle: Śląski Oddział Straży Granicznej
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