
Eine einwöchige ROADPOL-Kontrollaktion gegen Alkohol- und Drogenfahrten endet heute Abend in ganz Europa. Die Nationale Polizei Polens bestätigt, dass zwischen dem 15. und 21. Juni mehr als 32.000 Fahrer mit Atem- oder Speicheltests überprüft wurden. Die dreimal jährlich koordinierte Aktion umfasst stichprobenartige Kontrollen an Straßen in allen EU-Mitgliedstaaten sowie mehreren Nachbarländern.
In Polen waren zusätzliche Streifen auf den Autobahnen A2 und A4 – den wichtigsten Transitkorridoren für den internationalen Güterverkehr – sowie rund um die Flughäfen Warschau Chopin und Krakau Balice im Einsatz, wo in der Sommersaison ein Anstieg des Mietwagenverkehrs zu verzeichnen ist.
Vorläufigen Zahlen zufolge überschritten 214 Fahrer den nationalen Blutalkoholgrenzwert von 0,2 ‰, 57 wurden positiv auf Betäubungsmittel getestet – ein leichter Rückgang im Vergleich zur Juni-Kampagne des Vorjahres. Ausländische Staatsangehörige machten etwa jeden fünften Verstoß aus, so das Verkehrsbüro der Polizei.
Für Firmenmobilitätsteams ist die Aktion eine Erinnerung daran, Geschäftsreisende und entsandte Mitarbeiter auf Polens strenge Alkoholgrenzwerte – die zweithöchste EU-weit – hinzuweisen. Unternehmen, deren Mitarbeiter Poolfahrzeuge oder Mietwagen nutzen, können haftbar gemacht werden, wenn interne Richtlinien keine klare Null-Toleranz-Regel enthalten. Einige Arbeitgeber tragen die ROADPOL-Termine inzwischen in ihre Fürsorgekalender ein und senden Sicherheitswarnungen am Vorabend der verstärkten Kontrollen an die Handys der Mitarbeiter.
ROADPOL betont, dass die Kontrollen nur ein Teil der Strategie sind: Die Beamten verteilten auch mehrsprachige Informationsblätter an Autobahnraststätten, die über lokale Grenzwerte und die Risiken des „Morgen-danach“-Fahrens nach Firmenveranstaltungen aufklären.
Der Verband plant, im Juli einen vollständigen Kampagnenbericht zu veröffentlichen, den Versicherer häufig zur Anpassung von Flottenrisikoprämien nutzen.
Mit zunehmendem Sommerreiseverkehr kündigen die polnischen Behörden an, dass auch nach Ende der offiziellen Aktion an Freitagen und Sonntagen weiterhin häufige, zufällige Alkoholkontrollen stattfinden werden – insbesondere an Grenzübergängen mit internationalem Busverkehr. Arbeitgeber sollten daher für grenzüberschreitende Fahrten mehr Zeit einplanen und Berufskraftfahrer daran erinnern, die erforderlichen Unterlagen für Straßenkontrollen mitzuführen.
In Polen waren zusätzliche Streifen auf den Autobahnen A2 und A4 – den wichtigsten Transitkorridoren für den internationalen Güterverkehr – sowie rund um die Flughäfen Warschau Chopin und Krakau Balice im Einsatz, wo in der Sommersaison ein Anstieg des Mietwagenverkehrs zu verzeichnen ist.
Vorläufigen Zahlen zufolge überschritten 214 Fahrer den nationalen Blutalkoholgrenzwert von 0,2 ‰, 57 wurden positiv auf Betäubungsmittel getestet – ein leichter Rückgang im Vergleich zur Juni-Kampagne des Vorjahres. Ausländische Staatsangehörige machten etwa jeden fünften Verstoß aus, so das Verkehrsbüro der Polizei.
Für Firmenmobilitätsteams ist die Aktion eine Erinnerung daran, Geschäftsreisende und entsandte Mitarbeiter auf Polens strenge Alkoholgrenzwerte – die zweithöchste EU-weit – hinzuweisen. Unternehmen, deren Mitarbeiter Poolfahrzeuge oder Mietwagen nutzen, können haftbar gemacht werden, wenn interne Richtlinien keine klare Null-Toleranz-Regel enthalten. Einige Arbeitgeber tragen die ROADPOL-Termine inzwischen in ihre Fürsorgekalender ein und senden Sicherheitswarnungen am Vorabend der verstärkten Kontrollen an die Handys der Mitarbeiter.
ROADPOL betont, dass die Kontrollen nur ein Teil der Strategie sind: Die Beamten verteilten auch mehrsprachige Informationsblätter an Autobahnraststätten, die über lokale Grenzwerte und die Risiken des „Morgen-danach“-Fahrens nach Firmenveranstaltungen aufklären.
Der Verband plant, im Juli einen vollständigen Kampagnenbericht zu veröffentlichen, den Versicherer häufig zur Anpassung von Flottenrisikoprämien nutzen.
Mit zunehmendem Sommerreiseverkehr kündigen die polnischen Behörden an, dass auch nach Ende der offiziellen Aktion an Freitagen und Sonntagen weiterhin häufige, zufällige Alkoholkontrollen stattfinden werden – insbesondere an Grenzübergängen mit internationalem Busverkehr. Arbeitgeber sollten daher für grenzüberschreitende Fahrten mehr Zeit einplanen und Berufskraftfahrer daran erinnern, die erforderlichen Unterlagen für Straßenkontrollen mitzuführen.
Quelle: Trans.info