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Dreizehn nepalesische Staatsangehörige im Westen Polens wegen Überschreitung der Schengen-Aufenthaltsdauer festgenommen

Juni 24, 2026
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Dreizehn nepalesische Staatsangehörige im Westen Polens wegen Überschreitung der Schengen-Aufenthaltsdauer festgenommen
Der Grenzschutzbezirk Nadodrzański bestätigte am 23. Juni 2026, dass Beamte der Dienststelle Zielona Góra bei einer Kontrolle der Arbeitsvorschriften im Kreis Krosno 13 nepalesische Staatsbürger festgenommen haben. Alle dreizehn verfügten über abgelaufene kroatische Aufenthaltstitel und gaben an, mit dem Bus aus Tschechien nach Polen eingereist zu sein, um saisonale Arbeit zu suchen. Gemäß den Artikeln 302 und 303 des polnischen Ausländergesetzes erhielten die Betroffenen Verwaltungsrückkehrbescheide sowie einjährige Wiedereinreiseverbote in den Schengen-Raum. Die Sprecherin des Grenzschutzes, Małgorzata Potoczna, erklärte, dass das schnelle Vorgehen ein klares Signal an Arbeitgeber senden solle, dass irreguläre Drittstaatsangehörige nicht toleriert werden. Zudem würden ähnliche Kontrollen vor der Sommersaison der Ernte verstärkt. Der Fall verdeutlicht ein größeres Compliance-Risiko für europäische Unternehmen, die auf Subunternehmer angewiesen sind. Seit Januar setzen die polnischen Behörden verstärkt auf Kontrollen im Inland statt an den Grenzübergängen und nutzen dabei die nationalen PESEL- und MOS 2.0-Datenbanken, um Überziehungen der Aufenthaltsdauer zu erkennen. Laut Innenministerium wurden in der ersten Jahreshälfte 2026 über 2.800 Ausländer mit Rückkehrbescheiden belegt – ein Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für Manager im Bereich globale Mobilität bedeutet dies zweierlei: Sie müssen sicherstellen, dass alle nicht-EU-Mitarbeiter, die sich innerhalb des Schengen-Raums bewegen, über eine gültige Aufenthaltserlaubnis des ersten Mitgliedstaats der Einreise verfügen, und sie sollten in Projektplänen zusätzliche Zeitpuffer einplanen, falls Identitätskontrollen stattfinden. Unternehmen, die über polnische Zeitarbeitsfirmen einstellen, sollten einen Nachweis über das legale Arbeitsrecht verlangen, da Bußgelder für „Erleichterung des illegalen Aufenthalts“ nun bis zu 30.000 PLN pro Arbeitnehmer betragen können. Der Vorfall zeigt zudem, wie sekundäre Bewegungen innerhalb Schengens zu aufeinanderfolgenden Einreiseverboten führen können, die zukünftige Einsätze in ganz Europa beeinträchtigen. HR-Teams werden daran erinnert, Aufenthaltsdauer und Gültigkeit der Genehmigungen für Mitarbeiter in länderübergreifenden Projekten genau zu überwachen.
Quelle: Nadodrzański Oddział Straży Granicznej

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