
Die brasilianische Nationale Gesundheitsüberwachungsbehörde (Anvisa) und der Bundeszoll haben am 24. Juni 2026 eine gemeinsame Aktion – Operation *Rede de Fumaça* – bekannt gegeben, bei der mehr als 25.000 E-Zigaretten und 107.000 Packungen Schmuggeltabak abgefangen wurden. Die Produkte wurden in Lagerhallen beschlagnahmt, die mit den Häfen von Santos und Rio de Janeiro sowie dem Flughafen Guarulhos in São Paulo verbunden sind. Elektronische Verdampfungsgeräte sind in Brasilien seit der Resolution RDC 855/2024 verboten, doch die Nachfrage von Touristen und Rückkehrern hat einen wachsenden Schwarzmarkt befeuert. Die Kontrolleure setzten KI-gestützte Röntgenscanner und Risiko-Analyse-Algorithmen ein, die Sendungen, die als „kleine Elektronik“ deklariert sind, auf verdächtige Fracht hin überprüfen. Die Aktion soll internationale Reisende warnen: Der Besitz von Vape-Produkten kann zur Beschlagnahme, Geldstrafen und bei kommerziellem Verdacht zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Firmenmobilitätsteams sollten ihre Vorab-Briefings aktualisieren, insbesondere für Besucher aus Ländern, in denen das Dampfen legal ist. Anvisa betonte, dass der Schutz der Jugend vor Nikotinsucht ein zentrales Motiv für das Verbot ist. Die Behörde plant verstärkte Stichprobenkontrollen während der Juli-Feiertage und vor großen Fachmessen in der zweiten Jahreshälfte. Für Logistikanbieter unterstreicht die Beschlagnahme die Bedeutung einer genauen Frachtklassifizierung und sorgfältiger Prüfung der Versender, da die Zollbehörden die Kontrollen zur Erreichung der Gesundheitsziele verschärfen.
Quelle: Agência Brasil
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Brasilien.Mehr von Brasilien
Alle anzeigen
Bundespolizei zerschlägt Menschenschmuggelringe, die Brasilianer in die USA bringen
Brasilien aktiviert vereinfachtes Visumverfahren für die Weltmeisterschaft mit Inkrafttreten von Kapitel VIII des Gesetzes 15.421