
Polnische Grenzschutzbeamte am Flughafen Krakau-Balice haben einem 32-jährigen moldauischen Staatsangehörigen, der am 24. Juni 2026 versuchte, nach Polen zurückzukehren, eine Rückkehranordnung sowie ein dreijähriges Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum erteilt. Bei der Nachkontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann zwei gültige moldauische Reisepässe bei sich hatte. Durch den Wechsel der Reisedokumente hatte er verschleiert, dass er innerhalb des aktuellen 180-Tage-Zeitraums bereits 97 Tage im Schengen-Raum verbracht hatte und damit die visumfreie Aufenthaltsdauer für moldauische Staatsbürger überschritt. Die Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel, abgeglichen mit dem EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES), ergab, dass ihm bereits am 5. Juni an der rumänischen Grenze Stânca aus genau demselben Grund die Einreise verweigert worden war. Der Passwechsel ermöglichte ihm einige Tage später die Einreise über eine Landgrenze, doch die elektronischen EES-Daten lösten Alarm aus, als er versuchte, nach Polen zu fliegen. Dies ist der erste öffentlich bekannt gewordene Fall an einem polnischen Flughafen, bei dem ein Doppelpass-Trick ausschließlich durch die biometrische und biografische Abgleichung im EES aufgedeckt wurde – ein Beleg für die zunehmende Effektivität des Systems vor seiner verpflichtenden Einführung an allen externen Schengen-Grenzen ab Oktober. Die Sprecherin des Grenzschutzes, Major Anna Michalska, erklärte, der Vorfall zeige, dass „Papierstempel allein nicht mehr ausreichen, um die 90/180-Tage-Regel zu umgehen.“ Für multinationale Unternehmen, die kurzfristig Techniker oder Projektmitarbeiter aus visumfreien Ländern entsenden, ist der Fall eine Warnung: Reisende, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, verlieren leicht den Überblick über ihre Schengen-Tage, und Fluggesellschaften riskieren Bußgelder, wenn sie unzulässige Passagiere befördern. Beste Praxis ist es, eine zentrale Tageszählung zu führen und Mitarbeiter anzuweisen, während eines Einsatzes nur mit einem einzigen Reisepass zu reisen. Nach dem polnischen Ausländergesetz musste der Reisende beide Pässe bis zur Abreise abgeben und wurde in den Nicht-Schengen-Bereich begleitet. Ihn erwartet nun ein 36-monatiges Einreiseverbot für alle 29 Schengen-Staaten. Einsprüche sind innerhalb von 14 Tagen möglich, haben aber selten Erfolg, wenn eine Überziehung digital dokumentiert ist.
Quelle: Onet (KrakowDlaWas)
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