
Die VAE haben stillschweigend eines ihrer beliebtesten Einreiseprogramme erweitert und Indonesien, Vietnam, Thailand, die Philippinen, Kenia und Südafrika in die Liste der Nationalitäten aufgenommen, die bei Erfüllung bestimmter Aufenthaltsbedingungen im Ausland ein Visum bei Ankunft erhalten können. Laut einer am 27. Juni 2026 vom Außenministerium bestätigten und aktualisierten Regelung können Reisende mit gültiger Aufenthaltserlaubnis aus den USA, Großbritannien, einem EU-Mitgliedstaat, Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Singapur oder Südkorea ihr Visum direkt am Flughafen erhalten, ohne es vorher beantragen zu müssen. Angeboten werden zwei Visaarten: ein 14-tägiges Mehrfacheinreisevisum, das einmal um denselben Zeitraum verlängert werden kann, sowie ein einmaliges 60-Tage-Visum ohne Verlängerungsmöglichkeit. Die Gebühren betragen jeweils 100 AED bzw. 250 AED, bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer fallen Strafen von 50 AED pro Tag an. Diese Maßnahme folgt ähnlichen Erleichterungen für indische und chinesische Bewohner im Jahr 2025 und ist Teil einer gezielten Strategie, die Herkunftsmärkte der Besucher zu diversifizieren, während die Golf-Fluggesellschaften nach der luftfahrtsbedingten Sperrung des Luftraums infolge des Iran-USA-Konflikts Anfang des Jahres ihre Kapazitäten wieder hochfahren. Die sechs neu hinzugefügten Länder gehören zu den weltweit am schnellsten wachsenden Quellmärkten; Indonesien allein schickte 2025 elf Millionen Reisende ins Ausland, während Kenia und Südafrika die Erholung des afrikanischen Luftverkehrs maßgeblich stützen. Aus Mobilitätssicht ist die Änderung ein Gewinn für multinationale Arbeitgeber mit Niederlassungen in den Emiraten. Regionale HR-Teams können nun qualifizierte Mitarbeiter aus diesen Märkten kurzfristig für Projekte in den VAE einplanen und so die bisher üblichen zwei bis drei Wochen Vorlaufzeit für vorab beantragte Besuchervisa umgehen. Auch der Tourismussektor erwartet einen Aufschwung: Philippinische Reisebüros, die von The National befragt wurden, berichteten von einem 38-prozentigen Anstieg der Buchungen für Dubai im dritten Quartal, nachdem die Neuigkeit in den sozialen Medien verbreitet wurde. Wichtig ist, dass die Bußgelder bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer weiterhin gelten und Fluggesellschaften verpflichtet sind, vor dem Boarding sowohl den passenden Reisepass als auch die gültige Drittstaaten-Aufenthaltserlaubnis zu überprüfen. Unternehmen wurden angewiesen, ihre Reisegenehmigungssysteme um eine Prüfung der Aufenthaltserlaubnis zu ergänzen und mobile Mitarbeiter über den Unterschied zwischen verlängerbaren und nicht verlängerbaren Aufenthalten zu informieren.
Quelle: The National