
Das Bundesamt für Justiz (BJ) gab am 30. Juni 2026 bekannt, dass der Start der lang erwarteten elektronischen Identität (E-ID) der Schweiz um mindestens sechs Monate verschoben wird. Dieser Schritt folgt auf eine neue Risikoanalyse, die aufkommende Bedrohungen durch Deepfake-Technologie und KI-gesteuerten Identitätsbetrug aufzeigte. Das E-ID-Gesetz der Schweiz wurde Anfang dieses Jahres in einem äußerst knappen Referendum angenommen und gilt als Schlüssel für nahtloses Reisen im Schengen-Raum, die digitale Anmeldung internationaler Mitarbeitender und vollständig digitale Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligungen.
Ursprünglich sollten die ersten staatlich ausgestellten E-Identitäten Anfang 2027 eingeführt werden, noch vor der EU-Vorgabe für digitale Identitäts-Wallets. Die BJ-Verantwortlichen betonen nun, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen – wie Lebenderkennung, sichere Bereiche auf Mobilgeräten und eine verstärkte Public-Key-Infrastruktur – erforderlich sind, bevor die Massenvergabe starten kann. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des Justizministeriums wird die neuen technischen Spezifikationen bis Dezember finalisieren, danach legt der Bundesrat einen neuen Starttermin fest.
Für multinationale Arbeitgeber bedeutet die Verzögerung, dass Papier- und Karten-basierte Bewilligungen für Kurzzeitentsandte und Grenzgänger bis weit ins Jahr 2027 weiterhin der Standard bleiben. Personal- und Mobilitätsteams sollten die fortgesetzte Verwaltung physischer Dokumente – inklusive der damit verbundenen Kurierkosten – in ihre Budgets einplanen. Positiv ist, dass das BJ bestätigt hat, dass die zugrundeliegende „Vertrauensinfrastruktur“ (die auch künftige digitale Führerscheine und Berufszertifikate unterstützen wird) wie geplant in der ersten Hälfte 2027 in Betrieb genommen wird. So können frühe Anwenderkantone und Unternehmen den sicheren Dokumentenaustausch im Pilotbetrieb testen.
Datenschutzorganisationen begrüßten den vorsichtigen Ansatz und argumentierten, dass die Glaubwürdigkeit verloren ginge, wenn die erste Welle der Schweizer E-IDs kompromittiert würde. Reise-Technologieanbieter forderten derweil die Regierung auf, eine Zwischen-API zu veröffentlichen, damit Fluggesellschaften und Hotels die neue Identität bereits vor dem vollständigen Rollout in ihre Check-in-Systeme integrieren können.
Ursprünglich sollten die ersten staatlich ausgestellten E-Identitäten Anfang 2027 eingeführt werden, noch vor der EU-Vorgabe für digitale Identitäts-Wallets. Die BJ-Verantwortlichen betonen nun, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen – wie Lebenderkennung, sichere Bereiche auf Mobilgeräten und eine verstärkte Public-Key-Infrastruktur – erforderlich sind, bevor die Massenvergabe starten kann. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des Justizministeriums wird die neuen technischen Spezifikationen bis Dezember finalisieren, danach legt der Bundesrat einen neuen Starttermin fest.
Für multinationale Arbeitgeber bedeutet die Verzögerung, dass Papier- und Karten-basierte Bewilligungen für Kurzzeitentsandte und Grenzgänger bis weit ins Jahr 2027 weiterhin der Standard bleiben. Personal- und Mobilitätsteams sollten die fortgesetzte Verwaltung physischer Dokumente – inklusive der damit verbundenen Kurierkosten – in ihre Budgets einplanen. Positiv ist, dass das BJ bestätigt hat, dass die zugrundeliegende „Vertrauensinfrastruktur“ (die auch künftige digitale Führerscheine und Berufszertifikate unterstützen wird) wie geplant in der ersten Hälfte 2027 in Betrieb genommen wird. So können frühe Anwenderkantone und Unternehmen den sicheren Dokumentenaustausch im Pilotbetrieb testen.
Datenschutzorganisationen begrüßten den vorsichtigen Ansatz und argumentierten, dass die Glaubwürdigkeit verloren ginge, wenn die erste Welle der Schweizer E-IDs kompromittiert würde. Reise-Technologieanbieter forderten derweil die Regierung auf, eine Zwischen-API zu veröffentlichen, damit Fluggesellschaften und Hotels die neue Identität bereits vor dem vollständigen Rollout in ihre Check-in-Systeme integrieren können.
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