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Schweizer Behörden verhängen landesweit Hitzewarnstufe 3 – Unternehmen werden aufgefordert, Reise- und Arbeitspläne anzupassen

Juli 7, 2026
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Schweizer Behörden verhängen landesweit Hitzewarnstufe 3 – Unternehmen werden aufgefordert, Reise- und Arbeitspläne anzupassen
Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) hat am Montag, den 6. Juli 2026, die Hitzewarnstufe 3 („erheblich“) auf weite Teile der Schweiz ausgeweitet – nur 24 Stunden bevor die Tageshöchsttemperaturen von Genfersee bis Rheintal voraussichtlich 35 °C überschreiten werden. Obwohl die Warnung vor allem eine Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist, hat sie sofortige Auswirkungen auf Unternehmen, die Personal und Güter innerhalb der Schweiz transportieren. Bahnunternehmen senken bei hohen Schienentemperaturen routinemäßig die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf exponierten Streckenabschnitten, Fernbusanbieter passen die Fahrpläne ihrer Fahrer an, um die EU-Arbeitszeitvorgaben einzuhalten, und mehrere Kantone aktivieren Vorschriften, die den Schwerverkehr während der heißesten Tageszeit an der Überquerung alpiner Pässe verbieten. Geschäftsreisende müssen daher mit längeren Tür-zu-Tür-Fahrzeiten, kurzfristigen Fahrplanänderungen und größerem Wettbewerb um klimatisierte Zugabteile rechnen. Mobilitätsmanager in Unternehmen geben bereits Empfehlungen heraus, die den Ratschlägen von MeteoSchweiz entsprechen: Arbeiten im Freien sollten auf die frühen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden, Fahrer und Außendienstmitarbeiter sollten mindestens 1,5 Liter Wasser pro Schicht erhalten, und Expatriates, die mit dem Schweizer Sommerklima nicht vertraut sind, sollten darauf hingewiesen werden, dass nächtliche Temperaturen über 20 °C den Schlaf stören und die Produktivität mindern können. Laut dem nationalen Wetterdienst bleibt die Warnung mindestens bis Montag, den 13. Juli, bestehen und könnte verlängert werden, falls das blockierende Hochdruckgebiet über Westeuropa anhält. Die kantonalen Arbeitsinspektoren bestätigten, dass Schwerpunktkontrollen auf Baustellen und Logistikzentren stattfinden werden, wo das Personal am stärksten der Hitze ausgesetzt ist. Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften können bis zu 5.000 CHF pro Vorfall betragen. Versicherer warnen zudem, dass die medizinische Evakuierungsdeckung verweigert werden kann, wenn Mitarbeiter offizielle Hitzewarnungen ignorieren. Für ausländische Geschäftsreisende gilt vor allem: Planen Sie bei Inlandsverbindungen mindestens 30 bis 60 Minuten Pufferzeit ein und prüfen Sie, ob die Besprechungsräume klimatisiert sind – was in vielen historischen Schweizer Gebäuden noch keine Selbstverständlichkeit ist. Hotelzimmer in oberen Etagen ohne Klimaanlage könnten gegen unternehmensinterne Fürsorgepflichten verstoßen, weshalb Umzugsdienstleister ihre Kunden bis zum Ende der Hitzewelle zu neueren Unterkünften raten.
Quelle: Nau.ch

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