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ISD verlängert Nachfrist für Arbeitnehmer mit abgelaufenen irischen Aufenthaltserlaubnissen

Juli 17, 2026
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ISD verlängert Nachfrist für Arbeitnehmer mit abgelaufenen irischen Aufenthaltserlaubnissen
Am 16. Juli 2026 hat der Immigration Service Delivery (ISD) eine vorläufige Mitteilung herausgegeben, die klarstellt, dass Nicht-EU-Bürger mit abgelaufenen Irish Residence Permit (IRP)-Karten weiterhin bis zum 31. August 2026 in Irland leben und arbeiten dürfen, sofern sie vor Ablauf der Karte einen Verlängerungsantrag gestellt haben. Das Migrant Rights Centre Ireland (MRCI) hat diese Information an Arbeitgeber weitergeleitet und davor gewarnt, dass Kündigungen aufgrund abgelaufener Karten während dieser Schonfrist zu Klagen wegen ungerechtfertigter Entlassung führen können. Laut Mitteilung können Beschäftigte ihren rechtmäßigen Status durch Vorlage entweder der Online-Bestätigung mit der eindeutigen OREG-Referenz oder der anschließenden Bestätigungs-E-Mail nachweisen. Die Regelung gilt für alle Erlaubniskategorien, unabhängig davon, wie lange die Karte bereits abgelaufen ist, solange der Antrag noch bearbeitet wird. Der ISD begründet die Maßnahme mit Rückständen bei der Verlängerung in den Registrierungsstellen am Burgh Quay von über 17 Wochen – Verzögerungen, die ausländische Mitarbeitende bei Reisen im Ausland festsetzen könnten. Die Schonfrist stimmt mit einer separaten Reiseerlaubnis überein, die Inhabern kürzlich abgelaufener Karten erlaubt, während der Sommerreisezeit Irland zu verlassen und wieder einzureisen. Personalabteilungen sollten ihre Checklisten für die Arbeitsberechtigung aktualisieren und Führungskräfte entsprechend informieren, um unbeabsichtigte Suspendierungen zu vermeiden. Mobility-Experten, die Heimreisen oder Dienstreisen für betroffene Mitarbeitende planen, sollten weiterhin prüfen, ob Transitländer die ISD-Mitteilung anerkennen, da diese nicht für Grenzbehörden Dritter bindend ist.
Quelle: Migrant Rights Centre Ireland

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