
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) hat seine Reisehinweise für Indien zum 17. Juli 2026 aktualisiert und zwei wichtige Neuerungen für die Mobilität eingeführt. Erstens müssen alle internationalen Passagiere, die nach Indien einreisen, innerhalb von 24 Stunden vor Abflug eine Gesundheits-Selbsterklärung auf dem Portal Air Suvidha 2.0 ausfüllen. Diese Maßnahme wurde eingeführt, nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den jüngsten Ebola-Ausbruch als eine gesundheitliche Notlage von internationaler Bedeutung eingestuft hat. Reisende ohne Barcode könnten einer zusätzlichen Kontrolle unterzogen oder ihnen das Boarding im Ausland verweigert werden.
Zweitens erkennt die Beratung offiziell die neu eingeführte elektronische Overseas Citizen of India (e-OCI) Karte als gleichwertig zum physischen Dokument an. Britische Staatsangehörige indischer Herkunft können demnach weiterhin mit beiden Formaten einreisen, sofern die Passdaten aktuell sind. Diese Klarstellung soll Verwirrung vermeiden, nachdem es Berichte gab, dass Fluggesellschaften unsicher im Umgang mit digitalen OCI-QR-Codes waren.
Das FCDO rät weiterhin von allen Reisen innerhalb von 10 km der Grenze zwischen Indien und Pakistan, großen Teilen von Jammu & Kashmir sowie von nicht notwendigen Reisen nach Manipur ab, hat jedoch das Terrorrisiko für die wichtigsten Wirtschaftszentren nicht verändert. Britische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Indien entsenden, sollten ihre Checklisten vor Abreise aktualisieren, um die Ebola-Erklärung einzubeziehen und sicherstellen, dass HR-Systeme e-OCI-Nummern für die Einsatzverfolgung erkennen. Zudem werden Reisende, die von Flugausfällen im Nahen Osten betroffen sind, angewiesen, alternative Routen über Zentral- oder Südostasien zu prüfen.
Zweitens erkennt die Beratung offiziell die neu eingeführte elektronische Overseas Citizen of India (e-OCI) Karte als gleichwertig zum physischen Dokument an. Britische Staatsangehörige indischer Herkunft können demnach weiterhin mit beiden Formaten einreisen, sofern die Passdaten aktuell sind. Diese Klarstellung soll Verwirrung vermeiden, nachdem es Berichte gab, dass Fluggesellschaften unsicher im Umgang mit digitalen OCI-QR-Codes waren.
Das FCDO rät weiterhin von allen Reisen innerhalb von 10 km der Grenze zwischen Indien und Pakistan, großen Teilen von Jammu & Kashmir sowie von nicht notwendigen Reisen nach Manipur ab, hat jedoch das Terrorrisiko für die wichtigsten Wirtschaftszentren nicht verändert. Britische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Indien entsenden, sollten ihre Checklisten vor Abreise aktualisieren, um die Ebola-Erklärung einzubeziehen und sicherstellen, dass HR-Systeme e-OCI-Nummern für die Einsatzverfolgung erkennen. Zudem werden Reisende, die von Flugausfällen im Nahen Osten betroffen sind, angewiesen, alternative Routen über Zentral- oder Südostasien zu prüfen.
Quelle: GOV.UK
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