
Das Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) hat am 22. Juli seine Reisehinweise für Deutschland aktualisiert und auf den bevorstehenden Start des EU-Ein- und Ausreisesystems (EES) für Drittstaatsangehörige hingewiesen. Britische Touristen und Geschäftsreisende werden daran erinnert, dass sie ab dem 12. Oktober bei der ersten Einreise in den Schengen-Raum nach Inbetriebnahme des Systems biometrische Fingerabdrücke und Gesichtsscans absolvieren müssen. Die Mitteilung empfiehlt Reisenden, die Dover, den Eurotunnel oder den Eurostar nutzen, mehr Zeit für die Kontrollen einzuplanen, da die Registrierung pro Person bis zu zwei Minuten dauern kann und es in Spitzenzeiten zu längeren Warteschlangen an den Grenzkontrollen kommen kann. Fluggesellschaften könnten das Boarding verweigern, wenn die Anschlusszeit zu knapp bemessen ist.
Auswirkungen auf Geschäftsreisen: Unternehmen sollten den EES-Prozess in ihre Reiserichtlinien integrieren, insbesondere für Vielflieger mit schnellen Umstiegen, die nur Handgepäck nutzen. Reise-Tracking-Tools sollten aktualisiert werden, um die zusätzlichen von den Grenzbehörden erhobenen Daten zu erfassen und mögliche Verzögerungen in die Risikoabschätzung der Fürsorgepflicht einzubeziehen. Arbeitgeber, die Projektteams im Rahmen der 90/180-Tage visafreien Regelung nach Deutschland entsenden, profitieren vom automatisierten Überziehungsrechner des EES, müssen ihre Mitarbeiter jedoch darauf hinweisen, dass die Pässe mit den verknüpften eVisa-Konten übereinstimmen müssen.
Die gleiche Information wurde zeitgleich auf den FCDO-Seiten für Polen, Estland, Island und die Slowakei veröffentlicht, was auf eine koordinierte Kampagne zur Information britischer Staatsbürger hinweist.
Auswirkungen auf Geschäftsreisen: Unternehmen sollten den EES-Prozess in ihre Reiserichtlinien integrieren, insbesondere für Vielflieger mit schnellen Umstiegen, die nur Handgepäck nutzen. Reise-Tracking-Tools sollten aktualisiert werden, um die zusätzlichen von den Grenzbehörden erhobenen Daten zu erfassen und mögliche Verzögerungen in die Risikoabschätzung der Fürsorgepflicht einzubeziehen. Arbeitgeber, die Projektteams im Rahmen der 90/180-Tage visafreien Regelung nach Deutschland entsenden, profitieren vom automatisierten Überziehungsrechner des EES, müssen ihre Mitarbeiter jedoch darauf hinweisen, dass die Pässe mit den verknüpften eVisa-Konten übereinstimmen müssen.
Die gleiche Information wurde zeitgleich auf den FCDO-Seiten für Polen, Estland, Island und die Slowakei veröffentlicht, was auf eine koordinierte Kampagne zur Information britischer Staatsbürger hinweist.
Quelle: FCDO Germany Travel Advice
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