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Spanien erklärt Notfallverträge zur Erweiterung der Aufnahmezentren für Migranten auf den Kanarischen Inseln

Juli 25, 2026
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Spanien erklärt Notfallverträge zur Erweiterung der Aufnahmezentren für Migranten auf den Kanarischen Inseln
Der Boletín Oficial del Estado (BOE) vom 24. Juli veröffentlichte zwei Notfallverträge des Innenministeriums, Abteilung Infrastruktur und Sicherheit, zur Erweiterung der Aufnahme Kapazitäten auf den Kanarischen Inseln. Grund dafür ist ein Anstieg der irregulären Ankünfte über See aus Westafrika um 126 % im Jahresvergleich. Die ohne öffentliche Ausschreibung vergebenen Verträge – genehmigt gemäß Artikel 120 des spanischen Vergaberechts – umfassen Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen für neue Unterkunftsmodule und Sicherheitsanlagen, wobei Fuerteventura und El Hierro Priorität haben. Regierungsvertreter berichten, dass die bestehenden Einrichtungen auf Gran Canaria und Teneriffa „nahe an der Kapazitätsgrenze“ sind, nachdem die Bootsankünfte im Mai und Juni stark zugenommen haben. Geheimdienstliche Erkenntnisse deuten auf veränderte Schmuggelrouten von Senegal und Gambia hin, bedingt durch verschärfte Kontrollen in Mauretanien, was Migranten zu längeren Atlantiküberquerungen führt, die an den östlichen Kanaren enden. Die Notfallverträge beinhalten schnell einsatzbereite Wohn- und medizinische Einheiten sowie erweiterte Polizeistationen zur Registrierung, die innerhalb von acht Wochen betriebsbereit sein sollen. Für Risikomanager im Reiseverkehr signalisiert die Entscheidung einen erhöhten operativen Druck auf die Häfen und Flughäfen der Kanaren, wo Fingerabdruck- und Dublin-Verfahren bei Nicht-EU-Reisenden zu Verzögerungen führen können. Logistikunternehmen, die Waren über Las Palmas und Puerto del Rosario transportieren, sollten zudem vorübergehende Straßensperrungen rund um die Aufnahmezentren im Blick behalten. Die lokalen Tourismusverbände unterstützen den Plan und argumentieren, dass speziell errichtete Zentren provisorische Lager vermeiden, die das Image der Inseln schädigen könnten. Menschenrechtsorganisationen kritisieren hingegen den „außerordentlichen“ Vergabemodus und fordern Transparenz bezüglich der Haftbedingungen sowie Zugang für NGOs. Das Innenministerium verweigerte Angaben zum Vertragswert und erklärte lediglich, die Finanzierung erfolge aus dem im März an Spanien bewilligten Zusatzfonds des EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Eine Zwischenbewertung des Kapazitätsbedarfs ist für Oktober geplant, kurz vor der Hauptankunftszeit im Herbst.
Quelle: Boletín Oficial del Estado

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