
Das Innenministerium veröffentlichte am 28. Juli die Aktualisierung der konsularischen und einwanderungsbezogenen Gebühren für 2026. Die meisten Beträge wurden um Spaniens Verbraucherpreisindex (VPI) von 3,2 % angepasst und auf den nächsten Fünf-Cent-Betrag gerundet. Das Basis-Visum für Langzeitaufenthalte (nationale Kategorie D) kostet nun 81,35 € statt zuvor 78,80 €, während die beliebte Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden leicht auf 76,90 € steigt. Geschäftsvertreter und Antragsteller der Blauen Karte zahlen für die Ersterteilung 127,10 €, unverändert dank einer Entscheidung, die Gebühren für Programme zur Talentförderung einzufrieren.
Obwohl die Erhöhungen moderat sind, ist das Timing für Antragsteller entscheidend: Die neuen Gebühren gelten für alle Termine, die ab dem 29. Juli um 00:00 Uhr MEZ gebucht werden, selbst wenn das Antragsformular zuvor erstellt wurde. Konsulate empfehlen daher, einen aktuellen Zahlungsbeleg des Formulars Modelo 790-012 mit dem aktualisierten Betrag mitzubringen, um eine Ablehnung zu vermeiden.
Unternehmen mit Mobilitätsteams sollten auch die Änderung bei Gebührenbefreiungen beachten: Genehmigungen, die nach dem Start-up-Gesetz (Gesetz 28/2022) beantragt werden, sind nun von der Zusatzgebühr von 10,72 € für „ausländische Dokumente“ befreit – eine Maßnahme, die von Spaniens Tech-Inkubatoren begrüßt wird. Die Gebühr von 3,27 € für die Ausstellung einer Ersatz-Ausländerkarte (TIE) bleibt unverändert, was den staatlichen Vorstoß zu digitalen Karten widerspiegelt. Eine umfassende Überarbeitung des TIE-Systems, inklusive optionaler mobiler Ausweise, ist für 2027 geplant.
Historisch veröffentlichte Spanien die Gebührenübersichten einmal jährlich, doch die Volatilität der Inflation führte 2025 zu einer Klausel für eine Anpassung zur Jahresmitte. Experten erwarten eine zweite, kleinere Anpassung im Dezember, falls die Inflation über 2 % bleibt. Arbeitgeber, die große Gruppen von Saisonarbeitern, innerbetrieblichen Versetzungen oder Familienzusammenführungen unterstützen, sollten die neuen Kosten umgehend in ihre Budgetplanung einbeziehen.
Abschließend bietet das Polizeisystem nun ein Beta-Tool an, das das Formular Modelo 790 automatisch mit Daten aus der Terminplattform ausfüllt und so Fehler bei Erstbewerbern reduziert. Diese Funktion wird im September in den Konsulaten Lateinamerikas eingeführt.
Obwohl die Erhöhungen moderat sind, ist das Timing für Antragsteller entscheidend: Die neuen Gebühren gelten für alle Termine, die ab dem 29. Juli um 00:00 Uhr MEZ gebucht werden, selbst wenn das Antragsformular zuvor erstellt wurde. Konsulate empfehlen daher, einen aktuellen Zahlungsbeleg des Formulars Modelo 790-012 mit dem aktualisierten Betrag mitzubringen, um eine Ablehnung zu vermeiden.
Unternehmen mit Mobilitätsteams sollten auch die Änderung bei Gebührenbefreiungen beachten: Genehmigungen, die nach dem Start-up-Gesetz (Gesetz 28/2022) beantragt werden, sind nun von der Zusatzgebühr von 10,72 € für „ausländische Dokumente“ befreit – eine Maßnahme, die von Spaniens Tech-Inkubatoren begrüßt wird. Die Gebühr von 3,27 € für die Ausstellung einer Ersatz-Ausländerkarte (TIE) bleibt unverändert, was den staatlichen Vorstoß zu digitalen Karten widerspiegelt. Eine umfassende Überarbeitung des TIE-Systems, inklusive optionaler mobiler Ausweise, ist für 2027 geplant.
Historisch veröffentlichte Spanien die Gebührenübersichten einmal jährlich, doch die Volatilität der Inflation führte 2025 zu einer Klausel für eine Anpassung zur Jahresmitte. Experten erwarten eine zweite, kleinere Anpassung im Dezember, falls die Inflation über 2 % bleibt. Arbeitgeber, die große Gruppen von Saisonarbeitern, innerbetrieblichen Versetzungen oder Familienzusammenführungen unterstützen, sollten die neuen Kosten umgehend in ihre Budgetplanung einbeziehen.
Abschließend bietet das Polizeisystem nun ein Beta-Tool an, das das Formular Modelo 790 automatisch mit Daten aus der Terminplattform ausfüllt und so Fehler bei Erstbewerbern reduziert. Diese Funktion wird im September in den Konsulaten Lateinamerikas eingeführt.