
Ebenfalls am 28. Juli 2026 veröffentlichte die Nationale Polizei aktualisierte Anweisungen für Ausländer, die ihren Kurzaufenthalt über die übliche 90/180-Tage-Schengenregel hinaus verlängern möchten. Das Verfahren, das auf Artikel 51 des Königlichen Erlasses 1155/2024 basiert, richtet sich an Besucher, die aufgrund von höherer Gewalt, humanitären oder schwerwiegenden persönlichen Gründen – wie Flugausfällen, medizinischen Notfällen oder politischer Unruhe im Heimatland – eine Verlängerung benötigen. Wichtige Punkte: • Antragsteller müssen das Formular EX-29 persönlich bei der Provinzpolizeidirektion vor Ablauf ihres genehmigten Aufenthalts einreichen. • Sie müssen Nachweise über außergewöhnliche Umstände, ausreichende finanzielle Mittel, eine umfassende Krankenversicherung sowie ein bestätigtes Rück- oder Weiterreiseticket vorlegen. • Bei einem Visum darf der Gesamtaufenthalt (ursprüngliches Visum plus Verlängerung) 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nicht überschreiten; ohne Visum kann die Verlängerung den Aufenthalt über 90 Tage hinaus aus humanitären Gründen ermöglichen. • Die Entscheidung trifft der Regierungsunterdelegierte oder der Generalkommissar für Ausländer und Grenzen; erfolgt keine Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt der Antrag als abgelehnt. Für Geschäftsreisende, die durch Streiks oder das weiterhin instabile EES-System feststecken, bietet der klar definierte Weg eine rechtliche Absicherung, um zukünftige Schengen-Überschreitungen sowie damit verbundene Geldstrafen oder Wiedereinreiseverbote zu vermeiden. Verantwortliche für globale Mobilität sollten die neue Dokumentenliste archivieren und Reisende frühzeitig informieren – die Bearbeitungszeiten variieren je nach Provinz und können bis kurz vor Abreise dauern.