
Ein Diskussionsbeitrag vom 31. Juli 2026 hebt weiterhin Engpässe bei den langfristigen Familienzusammenführungsvisa in Belgien hervor. Ein Teilnehmer, der am 26. Januar 2026 als abhängiger Ehepartner einen Antrag stellte, erhielt das Visum erst Anfang Juli – knapp vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen sechsmonatigen Entscheidungsfrist. Andere berichteten von ähnlichen Bearbeitungszeiten von etwa fünf Monaten. Die Familienzusammenführung in Belgien wird durch die Artikel 10 und 40bis des Ausländergesetzes geregelt und ist nach wie vor papierintensiv: Antragsteller müssen beglaubigte Übersetzungen der Heiratsurkunde, Nachweise über angemessenen Wohnraum und Einkommen in Belgien sowie Belege für echte familiäre Bindungen vorlegen. Die Sommerurlaube der belgischen Botschaften und des DVZ verzögern die Bearbeitung zusätzlich. Das FPS Inneres kann die Frist auch aussetzen, wenn zusätzliche Unterlagen („Anhang 16“) angefordert werden, was unvorhersehbare Wochen hinzufügt. Mobilitätsprogramme, die Schlüsselkräfte verlagern, unterschätzen oft die Dauer für die Nachholung von Ehepartnern und Kindern, was zu Stress und Produktivitätsverlust führt. Arbeitgeber sollten daher die Familienanträge sofort nach Erhalt der Arbeitserlaubnis oder Blue Card des Hauptarbeitnehmers einreichen. Einige multinationale Unternehmen kalkulieren inzwischen mit kostenpflichtigen Übersetzungsdiensten und beglaubigten eidesstattlichen Erklärungen, um Verzögerungen zu vermeiden. Nach Erteilung werden Familienvisa bei der Anmeldung in der Gemeinde in abhängige A-Karten umgewandelt, die in den meisten Regionen nach 12 Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Verzögerte Ankünfte verschieben somit die berufliche Wiedereingliederung des Ehepartners und können das Haushaltseinkommen beeinträchtigen. Globale Mobilitätsteams sollten Zwischenberatungen anbieten und gegebenenfalls vorübergehende Schengen-C-Visa für Kurzbesuche organisieren, solange der D-Antrag noch läuft.
Quelle: Reddit r/SchengenVisa